Zwei Jahre Bewährung für betrügerischen Apothekern
12.08.2011
Das Landgericht Lübeck hat einen Apotheker zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er zwischen 2004 und 2008 verbilligte, ausschließlich für den Klinikgebrauch bestimmte Medikamente eingekauft und diese anschließend zu regulären Preisen an Altenheime, Gefängnisse, Arztpraxen und Pharmagroßhändler weiterverkauft hat.
Über Jahre hatte der 67-jährige Apotheker mit dem Weiterverkauf der verbilligten Medikamenten erhebliche Zusatzeinnahmen erwirtschaftet. Nun erhielt der geständige Pharmazeut die Quittung für sein Fehlverhalten. Wegen des zweckentfremdeten Einsatzes der Klinikware und gewerbsmäßigem Betrug in 446 Fällen verurteilte das Landgericht Lübeck den Beschuldigten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Möglicherweise entstandene finanzielle Schäden können von den Betroffenen nun in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Apotheker gesteht Verkauf illegaler Klinikware
Nachdem der 67-jährige Apotheker am Vormittag ein Geständnis abgelegt hatte, in dem er bestätigte, zwischen 2004 und 2008 über seine krankenhausversorgende Apotheke Zytostatika direkt bei Herstellern für den Klinikbedarf eingekauft und diese anschließend zu Normalpreisen weiterverkauft zu haben, verurteile das Landgericht Lübeck den Beschuldigten zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat nach Hinweisen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im November 2008 eine Durchsuchung der Geschäftsräume der Apotheke im Lübecker Stadtteil St. Lorenz Nord angeordnet, zeitgleich seien auch eine Klinik, ein Großhändler, eine Krankenkasse sowie Wohnungen in anderen Städten durchsucht worden, berichteten Medien von der polizeilichen Aktion. Im Jahr 2010 hatte die Staatsanwaltschaft dann Klage gegen den Apothekeninhaber erhoben. Doch dieser war nicht der alleinige Verantwortliche und so stehen weitere Verfahren gegen einen Angestellten der Apotheke sowie zwei Mitarbeiter der AOK Schleswig-Holstein (heutige AOK Nordwest) und die Geschäftsführerin eines Pharmagroßhändlers im Raum. Dabei sollen die Mitarbeiter der Krankenkasse mit dem Apotheker unberechtigte Preisnachlässe vereinbart und die Versorgung der ambulant tätigen Ärzte mit der illegalen Klinikware eingefädelt haben. Als Gegenleistung seien die Abrechnungskosten zum Beispiel bei den Zytostatikarezepturen oder bei Wochenblistern zugunsten der Kasse reduziert worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Millionenschäden durch Abrechnungsbetrug
Immer wieder fallen einzelne Ärzte und Apotheker durch betrügerischen Machenschaften auf, mit denen sie sich zu Lasten des Gesundheitssystems bereichern. Oftmals gelingt die Aufklärung nur per Zufall und Experten vermuten hier eine erhebliche Dunkelziffer. Hinzu kommen die versehentlichen Abrechnungsfehler, so dass den Krankenkassen nach eigenen Angaben insgesamt bei der Abrechnung von Arzneimitteln und medizinischen Leistungen jährlich Millionenschäden entstehen. Daher sind Fahndungserfolge wie im Fall des Lübecker Apothekers auch im Sinne eines funktionierenden Gesundheitssystems ein wichtiges Signal. (fp)
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Bild: Siepmann H., Pixelio.de.
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