Urteil: Schüler ohne Masernimpfung darf nicht zur Schule
14.03.2015
In Berlin grassiert derzeit eine schlimme Masernwelle. Ein ungeimpftes Kleinkind starb. Nun haben Richter entschieden, dass die Gesundheitsämter in der Hauptstadt Schülern, die nicht gegen Masern geimpft sind, vorübergehend den Schulbesuch verbieten dürfen.
Ungeimpfte Schüler dürfen vom Unterricht ausgeschlossen werden
Berlin wird derzeit von einer schweren Masernwelle heimgesucht. Gesundheitsexperten weisen zwar immer wieder darauf hin, sich gegen die Infektionskrankheit impfen zu lassen, doch in der Haupstadt finden sich viele Impfgegner, die unter anderem auf mögliche Nebenwirkungen einer Immunisierung wie Hautrötungen, Schwellungen, Fieber oder leicht Juckender Hautausschlag hinweisen. Aufgrund der vielen Masern-Fälle wird auch verstärkt über eine gesetzliche Impfpflicht diskutiert. Umfragen zufolge wäre ein großer Teil der Bundesbürger dafür, doch unter anderem die Linke hat sich für Beratung statt Impfpflicht ausgesprochen. Die Masernwelle hat nun auch zu einem wichtigen Gerichtsurteil geführt. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Gesundheitsämter in der Hauptstadt Schüler ohne Masern-Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen dürfen.
Abebben der Masernwelle ist nicht in Sicht
Wie mitgeteilt wurde, sei das Verbot, eine Schule zu betreten, als Schutzmaßnahme zu werten. Demnach dürften Behörden diese zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten wie Masern ergreifen. Bereits seit Oktober vergangenen Jahres rollt in der Hauptstadt die größte Masernwelle seit 2001. Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales waren am Freitag insgesamt 797 Fälle erfasst. Allein seit Montag waren das 75 neue Meldungen und somit ist ein Abebben der Welle nicht in Sicht. Begonnen hatte der Masernausbruch in einem Flüchlingsheim und griff wegen mangelndem Impfschutz in der Berliner Bevölkerung auf die Haupstadt über. Zwar sind zumeist Jugendliche und Erwachsene betroffen, doch auch schon "über 100 Kleinkinder sind erkrankt". Im Februar starb ein Kind ohne Impfschutz an Masern.
Mögliche Gefahr für andere Menschen
Das Urteil wurde fällig, nachdem sich ein Oberstufenschüler kurz vor dem Abitur und die Eltern einer Schülerin vor dem Mittleren Schulabschluss beim Gericht über das zeitweilige Schulverbot wegen Masern beschwert hatten. Obwohl es an ihrer Schule Masern-Fälle gab, waren die beiden Teenager nicht gegen die hochansteckende Krankheit geimpft. Gerichtssprecher Stephan Groscurth erläuterte die beiden Eilentscheidungen: „Die Jugendlichen könnten damit das Virus in sich tragen und es weiterverbreiten.“ Sie seien damit eine mögliche Gefahr für andere Menschen. „Die Maßnahme sei jeweils verhältnismäßig, weil das Risiko der Weiterverbreitung der Masern hierdurch signifikant verringert werde und es die freie Entscheidung der Antragsteller gewesen sei, auf einen Impfschutz gegen Masern zu verzichten“, heißt es in einer Pressemitteilung. "Derzeit sind allein im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg sechs Schulen von Masern betroffen". Wegen der Infektionsgefahr waren bereits zuvor "zwei Schulen in der Hauptstadt zeitweise komplett geschlossen worden". Danach mussten die Schüler Impfbücher vorlegen und diejenigen, die keinen eindeutigen Impfnachweis für Masern vorlegen konnten, mussten wieder nach Hause. (ad)
>Bild: I-vista / pixelio.de
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