Verband begrüßt Cannabis-Anbau für medizinische Zwecke
27.07.2014
Vor einigen Tagen hat das Kölner Verwaltungsgericht für viele Schmerzpatienten ein lang ersehntes Urteil gefällt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nunmehr legal Cannabis zu medizinischen Zwecken anzubauen, wenn es sich hierbei um Eigengebrauch handelt. Allerdings müssen die Patienten spezifische Bedingungen erfüllen, damit der Anbau von Hanf nicht von der Polizei bzw. Justiz verfolgt wird.
Der Deutsche Hanf Verband begrüßt das klare Urteil der VG Köln zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken. Mit ihrem Urteil stellen die Richter klar, dass drei der Kläger sowohl alle Behandlungsalternativen ausgeschöpft als auch angemessene Sicherungsvorkehrungen zum Cannabisanbau in der eigenen Wohnung getroffen haben. Damit schrumpft der Ermessensspielraum des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte, dahingehende Anträge abzulehnen, noch mehr, so der Verband in einer Meldung.
Dieses Urteil reiht sich in eine Vielzahl voriger Entscheidungen zum Thema Cannabis als Medizin ein, bei denen Gerichte immer wieder ablehnende Entscheidungen des BfArM aufhoben, da die Begründungen des BfArM unzureichend waren. Einige der knapp 300 Menschen, die in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis aus der Apotheke besitzen, hatten in der Vergangenheit Anträge auf kostengünstigen Eigenanbau in ihrer Wohnung gestellt.
Der Eigenanbau von Cannabis ist für Patienten, die auf Cannabis angewiesen sind, der kostengünstigste Weg, ihre Leiden zu lindern. Das Cannabis aus der Apotheke ist mit 15 bis 25 Euro pro Gramm für viele Patienten schlicht unbezahlbar. Schwerkranke Menschen, die gesundheitlich oftmals kaum oder gar nicht arbeitsfähig sind, können sich ihre medizinische Behandlung so nicht leisten. Zudem stehen in deutschen Apotheken nur vier Sorten Cannabis zur Auswahl, eine größere Vielfalt würde vielen Menschen auf der Suche nach einer passenden Sorte für ihre Krankheit helfen.
Politiker aller Parteien wissen um die Probleme der Patienten bei der Versorgung mit Cannabis. Dies zeigte sich bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Mai 2012, aber auch die aktuelle Bundesdrogenbeauftragte Mortler sagte im Vorfeld des heutigen Urteils: "Ich meine, und das ist jetzt meine persönliche Meinung, das wir im Bereich Cannabis als Medizin durchaus tiefer nachdenken müssen, um noch mehr Menschen auch die Chance zu geben, das Ganze quasi via Krankenschein, beziehungsweise via Antrag zu genehmigen"
Leider gab es bisher von Seiten der Politik keine Veränderungen zugunsten der Patienten. Ein Antrag der Grünen in der letzten Legislaturperiode wurde mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. "Wir fordern die Politik auf, endlich die Belange der Patienten ernst zu nehmen. Als ersten Schritt ist der Eigenanbau zu genehmigen. Ebenso bedarf es einer Lockerung der Kriterien für eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie", sagte Maximilian Plenert vom DHV. "Das heutige Urteil ist ein weiteres positives Zeichen, allerdings nicht das erste. Bereits Ende 2012 entschied das OVerwG Münster in einem ähnlich gelagerten Fall, dass eine Genehmigung zum Eigenanbau nicht grundsätzlich abgelehnt werden kann. Dennoch ist seitdem von politischer Seite kein Fortschritt zu sehen. Es ist ein Skandal, dass das BfArM über Jahre erfolglos durch die Instanzen klagt und damit kranken Menschen ihre Medizin vorenthält. Die Politik muss jetzt einfach handeln. Schwerkranke Menschen können nicht jahrelang warten, bis konservative Politiker ihre althergebrachten Vorurteile ablegen", sagte Florian Rister vom DHV.
Mittelfristig muss Cannabis als Medizin, ebenso wie alle anderen Arzneimittel, für Patienten und Ärzte im Rahmen der Therapiefreiheit eine Behandlungsoption sein, die bei Therapieerfolg auch von den Krankenkassen zu erstatten wäre bzw. über Eigenanbau und Patientenkollektive für die Betroffenen finanzierbar gemacht werden sollte. (sb,pm)
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