E-Zigarette vor steht vor Gericht: Ein Hersteller klagt gegen das Verbot
29.03.2012
Der Streit um die E-Zigarette geht in die nächste Runde. In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird der elektrische Glimmstängel als Arzneimittel bewertet, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf. Gegen dieses Verbot klagt nun ein Hersteller vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.
E-Zigarette: Arzneimittel oder Genussmittel?
Ein Hersteller von E-Zigaretten klagt derzeit vor dem OVG Münster auf Einstufung der juristisch umstrittenen Glimmstängel als Genussmittel. Er hatte dort eine Beschwerde eingereicht, nachdem er in einem Eilverfahren gegen das Gesundheitsministerium NRW in erster Instanz unterlegen war. Das nordrhein-westfälische Ministerium bewertet die E-Zigarette als Arzneimittel, dessen Verkauf ohne Zulassung illegal ist.
Obwohl die elektrischen Glimmstängel in einigen Ländern wie NRW oder Bayern verboten sind, erfreut sich das Produkt großer Beliebtheit. Laut Herstellerangaben gibt es aktuell zwischen 1,2 bis 2 Millionen Konsumenten in der Deutschland. Tendenz steigend.
Nach eigener Einschätzung hat der E-Zigaretten Hersteller bereits einen ersten Erfolg vor dem OVG Münster erzielt, denn das Gericht habe in einem rechtlichen Hinweis „beanstandet“, dass nikotinhaltige E-Zigaretten vom Gesundheitsministerium als Arzneimittel bewertet würden. Daraufhin erklärte ein Gerichtsprecher am Mittwoch: „Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Das ist nur ein rechtlicher Hinweis, wie er in anderen Verfahren auch erfolgt." Das Gericht lehnte jedoch eine inhaltliche Stellungnahme während des laufenden Verfahrens ab. Zwar stimme die „Richtung“ dessen, was der Hersteller in seiner Pressemitteilung geschrieben habe, „das geht in der Berichterstattung aber durcheinander, als wenn die Firma schon gewonnen hätte. Davon kann keine Rede sein", berichtet der Sprecher des OVG. In den kommenden Wochen wolle das Gericht einen Beschluss in dem Eilverfahren verkünden.
Zulassung der E-Zigarette als Arzneimittel teuer, langwierig und kompliziert
Ein ähnlich gelagerter Fall wird derzeit vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt. Ein Herstellerverband klagt ebenfalls darauf, dass E-Zigaretten nicht weiterhin als Arzneimittel geführt werden. Die Zulassung als Arzneimittel ist nicht nur kompliziert, teuer und langwierig, sondern würde auch bedeuten, dass die elektrischen Glimmstängel nur in Apotheken an Erwachsene verkauft werden dürfen.
Derzeit gibt es noch keine wissenschaftlich fundierten Studien zu den Langzeitfolgen des Genusses von E-Zigaretten. Laut Bundesregierung bestehen aber ausreichend Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung, um vor dem Konsum zu warnen. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum und das Bundesinstitut für Risikobewertung warnen vor den gesundheitlichen Folgen.
E-Zigarette wird „gedampft“
Unter Eingeweihten wird nicht vom Rauchen sondern vom „Dampfen“ der E-Zigarette gesprochen. Der elektrische Glimmstängel besteht aus einem Akku mit Elektronik und Luftsensor, einem Tank und einer Verdampferkammer. In dieser Kammer wird das Liquid, die aromatisierte Flüssigkeit, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Der „Dampfer“ betätigt dafür entweder eine kleine Taste oder der Mechanismus wird automatisch bei jedem Zug in Gang gesetzt. Die E-Zigarette ist anderenfalls ausgeschaltet. Optisch entspricht das umstrittene Produkt annährend herkömmlichen Zigaretten.
Die sogenannten Liquids gibt es in zahlreichen Geschmacksrichtungen mit und ohne Nikotin. Neben dem typischen Tabakgeschmack gibt es unter anderem Vanille, Mandel und Menthol. Trägersubstanz der aromatisierten Flüssigkeit ist Propylenglykol. Daraus und häufig auch aus Glycerin entsteht der Dampf.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA ) kritisierte Ende letzten Jahres, dass die Inhaltsstoffe der E-Zigaretten von vielen Herstellern nur unzureichend deklariert werden. Denn neben Nikotin, Glycerin und Propylenglykol enthalten die Liquids zahlreiche weitere Aromastoffe. Die genannten Substanzen stehen im Verdacht gesundheitsschädlich zu sein. Laut neuerer Analysen besteht der inhalierte Flüssigkeitsdampf aus bis zu 90 Prozent Propylenglykol. Diese Substanz kann Reizungen der Atemwege zur Folge haben, wie die BZgA warnte. E-Zigaretten-Konsumenten halten dagegen, dass der Konsum der Dampfgeräte dabei helfe, den Genuss von konventionellen Zigaretten einzustellen oder mindestens zu reduzieren. Zudem gebe es keine wissenschaftliche Auswertungen, die eine hochgradige Gefährdung belegen könnten. (ag)
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