Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse Vereinigten IKK soll rückwirkend erhoben werden
16.05.2011, 17.06.2011
Am Freitag beschlossen die Vorstände der gesetzlichen Krankenkasse Vereinigte IKK einen Zusatzbeitrag von acht Euro je Monat. Versicherte müssen sich allerdings auf eine rückwirkende Zahlung der Zusatzbeiträge einstellen. Der zusätzliche Beitrag soll bereits Rückwirkend zum ersten April 2011 gelten.
Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reichen nicht aus, so die bisherige Stellungnahme der Innungskrankenkasse Vereinigten IKK. Am Freitag beschlossen die Vorstände der Kasse die Einführung eines Zusatzbeitrages von acht Euro je Monat bzw. 96 Euro pro Jahr. Der zusätzlich zu den regulären Krankenversicherungsbeiträgen erhobene Zusatzbeitrag soll ab dem ersten April 2011, also rückwirkend, fällig werden. Der Zusatzbeitrag wird quartalsweise erhoben und dies rückwirkend zum Beginn des zweiten Quartals 2011, also ab 1. April 2011. Fällig wird der Zusatzbeitrag für ein Quartal jeweils sechs Wochen nach Quartalsende – also erstmalig am 15. August dieses Jahres für das zweite Quartal (1. April bis 30. Juni 2011). Insgesamt sind das drei Monate, also 24 Euro. Der Beitrag muss extra überwiesen werden und wird nicht wie gewohnt automatisch vom Arbeitgeber eingezogen. In einem gesonderten Anschreiben sollen alle Versicherten über die Einführung unterrichtet werden. Ab diesem Schreiben besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse aufgrund des eingeräumten Sonderkündigungsrecht zu kündigen.
Bundesversicherungsamt fordert zum aktiven Sparen auf
Bis dahin will die Kasse allerdings versuchen, "nach einem strategischen Weg zu suchen", um den Zusatzbeitrag noch verhindern zu können. Bisher hat den Krankenkassen ein solcher Zusatzbeitrag eher Verluste beschert, weil viele nach Ankündigung die Kasse wechselten. Ob eine solche „strategische Option“ sich bietet, bleibt fraglich. Laut interner Kassenkreise soll erneut versucht werden, einen Zusammenschluss mit der IKK Classic zu bilden. Im ersten Quartal des Jahres hatten sich beide Kassen bereits zu Sondierungsgesprächen getroffen. Letztendlich lehnte die IKK Classic aufgrund der Mitgliederstruktur und schlechten Finanzlage eine Fusion ab. Schon im März diesen Jahres vermuteten zahlreiche Gesundheitsökonomen die Einführung einer Kopfpauschale.
Zustimmung nur mit Sanierungskonzept
Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" will das Bundesversicherungsamt (BVA) der Einführung eines Zusatzbeitrages nur dann zustimmen, wenn die zusätzliche Einnahme ein Teil eines umfassenden Sanierungskonzeptes ist. Neben einer finanziellen Unterstützung aus dem Verband der Innungskassen sollen auch strukturelle Einsparungen bei der Vereinigten IKK durchgeführt werden. Diese Punkte sollen auch das Ergebnis des Sanierungsausschusses der Kasse sein. (sb)
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