Vermieter trägt die Kosten für Wespenbefall
22.09.2014
Vermieter sind dazu angehalten die Kosten für die Entfernung von Wespennestern zu tragen. Besonders dann, wenn eine Balkonnutzung aufgrund der Staaten bildenden Insekten ausgeschlossen ist.Der Mieter kann in diesem Fall vom Vermieter eine Beseitigung des Wespennestes verlangen. Dafür ist eine angemessene Frist zu beachten. Die Kosten dafür muss der Vermieter tragen und können nicht als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden. Diesen Hinweis gibt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Bei Wespenbefall soll der Kammerjäger gerufen werden
Ein eigenes Handeln sollte dringend ausgeschlossen werden, da Wespen und ihre Verwandten sehr wehrhaft sind. Bei akuter persönlicher Gefährdung durch Wespen oder Hornissen sollte ein Kammerjäger informiert werden. Die Feuerwehr ist für Wespenbefall primär nicht zuständig.
Bei deutlicher Gefahr kann der Vermieter selbst einen Auftrag zur Nestbeseitigung geben, ohne zuvor den Vermieter zu informieren. Die anfallenden Kosten dafür können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. „Die Kostenübernahme ist nur dann gültig, wenn eine akute Gefahr durch die Wespen ausgeht“. Sollte das nicht gegeben sein, so kann der Mieter damit rechnen, die Kosten selber tragen zu müssen. In Mitteleuropa kommen nur 11 Arten der sogenannten echten Wespen vor. Diese siedeln in Städten und Dörfern auch gerne in Rollladenkästen, im Dachvorsprung, Aushöhlungen sowie in Hecken und Büschen. Eine Kolonie kann mehrere Tausend Individuen umfassen.
Wespen und Hornissen stehen unter Naturschutz
Der Hauptkontakt zwischen Mensch und Wespe entsteht bei der Nestbauphase vonApril bis Mitte August. Wespen und ihre großen Verwandten, die Hornissen, stehen seit einigen Jahren unter Naturschutz und dürfen deshalb meistens nicht getötet werden. Es gibt dazu nur sehr wenige Ausnahmen, wenn eine Übersiedlung der Tiere aus technischen oder praktischen Gründen nicht möglich ist oder eine enorme Gefährdung für Menschen besteht. Stört man sich nicht an der Nachbarschaft zu den Fluginsekten, so sollte man einiges beachten. Süßspeisen sollten im Freien abgedeckt und Limonaden nur aus einem Strohhalm getrunken werden.
Von den in Deutschland heimischen acht Arten mögen nur zwei Lebensmittel wie Kuchen, Fleisch oder Süßgetränke. Wegpusten, hektische Bewegungen und Attacken auf die Wespen sollte vermieden werden, da menschlicher Angstschweiß einen Angriffsmechanismus auf die über Pheromone (Duftstoffe) kommunizierenden Tiere auslösen kann. Fast alle Wespenarten sind kurzzyklisch und verschwinden ab Ende August wieder. Wer von einer Wespe gestochen wurde, sollte die Stichwunde am Besten kühlen. Bei einer Insektenstichallergie muss ein Notfallset immer anbei getragen werden. (bn)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.