Gericht: Kein Extrasauerstoff für rauchenden Rentner
19.01.2014
Das Sozialgericht Heilbronn hat in einem aktuellen Urteil einem kranken Raucher ein mobiles Gerät zur Versorgung mit Sauerstoff verwehrt. Seine Krankenkasse und die Richter meinen, er müsse vorher das Rauchen sein lassen.
Seit über 50 Jahren Raucher
Seit seinem 14. Lebensjahr ist der nun 66-jährige Rentner Walter S. aus Steinheim an der Murr im Kreis Ludwigsburg seinen eigenen Angaben zufolge Raucher. In den vergangenen Jahrzehnten konsumierte er bis zu zwei Schachteln Zigaretten täglich, heute seien es noch zehn Selbstgedrehte pro Tag. Im Jahr 1995 musste ihm wegen eines offenbar gutartigen Tumors ein Stück der Lunge entfernt werden und vor rund vier Jahren lautete die ärztliche Diagnose: „chronische obstruktive Lungenerkrankung“, besser bekannt als Raucherlunge.
Apparat für Zuhause
Die Krankenkasse von Herrn S. finanzierte ihm wegen seiner Atemnot einen Apparat, der durch die Zufuhr von Sauerstoff die zu geringe Konzentration in seinem Blut ausgleichen kann. Diesen sogenannten Sauerstoffkonzentrator nutzte der Rentner freilich allenfalls unregelmäßig, unter anderem weil er damit in die eigenen vier Wände verbannt war. Nun wollte der 66-Jährige auch ein mobil nutzbares System, welches ihm beispielsweise bei Spaziergängen zu mehr Luft verhelfe. Seine Versicherung, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) lehnte die Übernahme der Kosten nach Prüfung durch den medizinischen Dienst ab.
Monatliche Therapiekosten von 180 Euro
Laut „Schwäbisches Tagblatt“ hieß es als Begründung: „Wer den Sauerstoffgehalt im Blut durch das Rauchen senkt, kann nicht erwarten, dass wir ihm das Anheben durch ein Gerät finanzieren.“ S. wehrte sich dagegen mit einer Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn und stellte zudem einen Eilantrag. Wenigstens bis zum endgültigen Urteil wollte er die tragbare Sauerstoffzufuhr zur Abwehr einer eventuellen Atemnot zur Verfügung gestellt bekommen. Den „Stuttgarter Nachrichten“ zufolge ging es bei dem juristischen Streitfall um Therapiekosten von 180 Euro monatlich.
Rauchen nicht vereinbar mir Explosionsgefahr des Gerätes
Die Heilbronner Richter hatten noch vor Jahreswechsel entschieden (Aktenzeichen S 9 KR 4030/13 ER), dass der erkrankte Raucher keinen Anspruch auf ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem hat, solange er das Rauchen nicht einstellt. In der mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung wird betont, dass der Rentner den Ausgang des anhängigen Klageverfahrens abwarten könne, da die zu geringe Sauerstoffkonzentration ja mit dem vorhanden Apparat „ausreichend behandelt“ werden könne. Zudem wurde festgestellt, das das beantragte Gerät nicht geeignet sei, solange S. das Rauchen nicht einstelle, denn es bestehe dabei „Explosionsgefahr bei gleichzeitiger Verwendung von Feuer.“ So hatte sich erst vor wenigen Wochen ein auf ein Beatmungsgerät angewiesener 52-Jähriger aus Filderstadt beim Anzünden einer Zigarette selbst verletzt, da die offene Flamme zu einer Verpuffung führte. Der Mann musste mit schweren Verbrennungen in eine Spezialklinik gebracht werden.
Unklar wann in Hauptsache verhandelt wird
Derzeit lass sich noch absehen, wann in der Hauptsache über die Klage (S 15 KR 4254/13) entschieden werde, sagte Joachim von Berg, Sprecher des Sozialgerichts. Noch liege keine Erwiderung der Krankenkasse vor und möglicherweise müssten vor einer mündlichen Verhandlung noch ein Arzt gehört oder ein Gutachten eingeholt werden – „oder beides“. (ad)
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