Barmer GEK fordert geringere Anzahl von Transplantationszentren
Die Organspendenskandale der vergangenen Jahren haben sich äußerst nachteilig auf die Bereitschaft zur Organspende ausgewirkt. Hier gilt es, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen, so der Hinweis der Barmer GEK. Dafür sollte nach Auffassung der Krankenkasse auch die Anzahl der Transplantationszentren in Deutschland deutlich reduziert werden.
Um die Qualität in der Transplantationsmedizin zu steigern und die Transparenz zu erhöhen, sollte nach Auffassung Barmer GEK eine deutliche Reduktion der Transplantationszentren erfolgen. „Wir benötigen keine 50, sondern maximal 20 Transplantationszentren in Deutschland“, betont Bernd Heinemann, Vorsitzender des Barmer-Verwaltungsrates. In Zentren mit professionellen Strukturen und hoher Transplantationsfrequenz seien Qualität und Transparenz mehr als anderswo gewährleistet.
Vertrauensverlust führt zu Rückgang der Organspenden
Die Transplantationsskandale der Vergangenheit waren für die Transplantationsmedizin ein herber Rückschritt. Denn Organspende ist Vertrauenssache, betont Bernd Heinemann. Und das Vertrauen ging im Zuge der Skandale verloren, was deutlich sinkende Spenderzahlen zur Folge hatte. Derzeit warten mehr als 10.000 Schwerkranke auf ein Spenderorgan, während es im Jahr 2016 nur 857 Organspender gab, berichtet die Barmer GEK unter Berufung auf die Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Im Jahr 2010 habe die Zahl noch bei 1.296 Organspenden gelegen.
Mindestmenge von Transplantationen in den Zentren anheben
Mit der Konzentration der Transplantationsmedizin in hochspezialisierten Zentren kann nach Auffassung des Barmer-Verwaltungsratsvorsitzenden auch verlorengegangenes Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende zurückgewonnen werden. Ein mögliches Auswahlkriterium für diese Zentren bilde zum Beispiel die Erfahrung, die Kliniken bei der Transplantation von Organen haben. Hierzu könne eine Anhebung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindestmengen für Transplantationen beitragen. So dürften zukünftig nur noch Zentren, die diese Mindestmengen erfüllen, Transplantationen durchführen.
Organspendeausweis ist Pflicht
Grundsätzliche könne „man zur Organspende stehen, wie man will. Einen entsprechenden Ausweis sollte jeder ausgefüllt bei sich tragen“, betont Heinemann. Denn schließlich könne in in dem Organspendenausweis beispielsweise auch eine ablehnende Haltung dokumentiert werden und der Ausweis erspare den Angehörigen im Ernstfall eine schwere Entscheidung über eine mögliche Entnahme von Organen. „Auch ich habe in meinem Ausweis wichtige Anmerkungen gemacht“, so Heinemann. (fp)
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