Lebensmittel-Allergietag: 1,4 Millionen Deutsche leiden unter Lebensmittel-Allergien
22.06.2013
Juckender Hautausschlag, Atemnot, Kreislaufversagen: dies sind alles typische Anzeichen einer Lebensmittel-Allergie. Aktuelle Schätzungen gehen von rund 1,4 Millionen Betroffenen in Deutschland aus. Am gestrigen 21. Juni wurde anlässlich des Lebensmittel-Allergietages auf das Thema aufmerksam gemacht.
Starker Anstieg bei Kindern
In Deutschland leiden immer mehr Menschen unter Lebensmittel-Allergien. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) geht von rund 900.000 Erwachsenen und 500.000 Kindern aus, die hierzulande davon betroffen sind. Damit habe sich die Zahl in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Besondere Sorgen bereitet den Fachleuten die Entwicklung bei Kindern, denn das Risiko lebensbedrohlicher Reaktionen sei bei ihnen um das Siebenfache gestiegen, erläuterte Ernährungswissenschaftlerin Sonja Lämmel zum Deutschen Lebensmittel-Allergietag am 21. Juni. Über die Ursachen meint Lämmel: „Es gibt die sogenannte Hygiene-Hypothese, dass sich das Immunsystem aufgrund des Hygienewahns langweilt, weil es keine Abwehrfunktionen übernehmen muss und sich deshalb anders orientiert.“ Außerdem fügte sie an: „Kinder, die auf dem Land aufwachsen, im Stall sind, entwickeln weniger Allergien als unsere Stadtkinder. Man sollte sich fragen: Wie viel Hygiene muss denn wirklich sein?“ Bei einer Lebensmittelallergie, auch Nahrungsmittelallergie genannt, reagiert das Immunsystem überempfindlich auf bestimmte Bestandteile von Nahrungsmitteln. Besonders unangenehm und gefährlich dabei ist, dass schon kleinste Spuren des Allergens zu heftigen Reaktionen führen können.
Betroffene sind bei ihrer Ernährung vorsichtig
Die meisten Lebensmittel-Allergiker lassen bei ihrer Ernährung Vorsicht walten. Sie wissen, dass oft schon kleinste Spuren von beispielsweise Nüssen in einer Schokolade oder Soja in Fertiggerichten unangenehme, teilweise sogar gefährliche Folgen haben können. Typische Beschwerden, die auftreten können sind Hautausschlag, Atemnot oder Kreislaufversagen, schlimmstenfalls sogar ein lebensbedrohlicher, anaphylaktischer Schock. Ernährungsexperten führen den starken Anstieg der Betroffenen auf veränderte Ernährungsgewohnheiten zurück. So spielen stark verarbeitete Produkte, wie etwa Fertiggerichte, eine große Rolle, da sie oft stark allergene Stoffe enthalten. Hat man einmal herausgefunden, auf welche Zutaten man allergisch reagiert, kauft man Lebensmittel in der Regel mit mehr Bedacht ein. Oft bleibt Betroffenen nichts anderes übrig, als auf vieles zu verzichten. Zu diesem Schluss kommt auch Lämmel, wenn sie auf die Lösung der veränderten Essgewohnheiten, die Kindern helfen könnten, zu sprechen kommt: „Es gibt gute Ernährungstherapeuten, die mit den Eltern gute Strategien erarbeiten, wie so eine Diät umgesetzt werden kann. Die einzige Therapie, die wir haben, ist der Verzicht.“
Besonders häufige Allergieauslöser
Wegen der vielen Gefahren sind Lebensmittelhersteller besonders in die Pflicht zu nehmen. Es gibt zwar gesetzliche Regelungen, die die Produzenten verpflichtet, die 14 häufigsten Allergieauslöser zu benennen, wenn sie per Rezeptur bewusst zugesetzt, also als Zutat vorhanden sind. Eine verpflichtende Kennzeichnung für den Fall, dass sie unbeabsichtigt als Spur, etwa aufgrund von Herstellung, Abfüllung oder ähnlichem, in ein Produkt gelangen, gibt es nicht. Als die häufigsten Allergieauslöser, die auch genannt werden müssen, gelten: Eier, Erdnüsse, Fisch, glutenhaltiges Getreide (beispielsweise Weizen, Roggen, Gerste, Hafer), Krebstiere, Milch, Schalenfrüchte (beispielsweise Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien), Schwefeldioxid und Sulfite, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Soja, Süßlupinen, Weichtiere (beispielsweise Schnecken, Tintenfische, Muscheln, Austern) und Erzeugnisse aus den aufgelisteten Zutaten. Eine Kennzeichnungspflicht besteht auch schon bei geringsten Mengen. Bei manchen Zutaten ergebe sich deren Vorhandensein aus der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels. So wird zum Beispiel aus der Bezeichnung „Frischkäsezubereitung“ deutlich, dass Milch verarbeitet wurde.
Unbefriedigende Kennzeichnungen
Für die meisten Allergiker sind jedoch bestehende Regelungen und Pflichten nicht befriedigend. So besteht etwa die Kennzeichnungspflicht nur für abgepackte Lebensmittel. Frisches Brot und Brötchen vom Bäcker sind bislang von den Vorschriften ausgenommen. Erst im Dezember 2014 soll sich das ändern, wenn auch lose angebotene Lebensmittel EU-weit gekennzeichnet werden sollen. Ein weiteres Problem für Betroffene besteht darin, dass viele Lebensmittelproduzenten vorsichtshalber auf möglicherweise enthaltene Allergene hinweisen, um sich vor eventuellen Haftungsansprüchen zu schützen. Dadurch führten Hinweise wie: „Kann Spuren von Erdnüssen und Schalenfrüchten enthalten“ oder „Hergestellt in einem Betrieb, der auch Milch und Ei verarbeitet“ oft dazu, dass Allergiker von einem Kauf absehen. Und das, obwohl oft gar kein Risiko bei den so gekennzeichneten Produkten besteht. Es ist oft nicht ersichtlich, ob, und wenn, in welcher Menge, Allergene enthalten sind. Vom DAAB wird deshalb gefordert, Schwellenwerte für Spuren festzulegen, bei denen keine schweren allergischen Reaktionen zu erwarten sind. Damit hätten die Hersteller einheitliche Richtlinien für die Kennzeichnungen und Allergiker würden vor unbegründeten Warnungen und somit auch vor einem übertriebenen Verzicht besser geschützt.
Unterschied zwischen Allergie und Unverträglichkeit
Vielen ist nicht bekannt, dass es einen Unterschied gibt zwischen Lebensmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. So sind einige Symptome zwar ähnlich, wie etwa Bauchschmerzen und Kopfschmerzen, Übelkeit oder Verdauungsschmerzen, aber bei einer Lebensmittelunverträglichkeit ist das Immunsystem nicht beteiligt. Eine enorm verbreitete Variante ist die Milchzuckerunverträglichkeit (Laktoseintoleranz), eine spezielle Form der Nahrungsmittelunverträglichkeit, bei der die Betroffenen auf den Verzehr von Milch und Milchprodukten mit verschiedenen Symptomen reagieren. Jeder siebte Deutsche soll inzwischen davon betroffen sein. Ist eine Unverträglichkeit bekannt, sollte auf das betreffende Lebensmittel vorübergehend verzichtet werden, danach jedoch eine individuelle Verträglichkeitsgrenze ausgelotet werden, damit man es wieder in Maßen genießen kann. Ein absoluter Verzicht ist damit also nicht erforderlich. Bei einer Allergie jedoch schon, um Reaktionen des Immunsystems zu vermeiden. Letztlich kann nur ein Arzt feststellen, ob es sich um eine Allergie oder eine Unverträglichkeit handelt. Dafür werden Haut- und Bluttests durchgeführt und idealerweise ein Provokationstest gemacht: Unter ärztlicher Aufsicht wird dabei erprobt, ob verdächtige Lebensmittel auch tatsächlich eine allergische Reaktion auslösen. (ad)
Bild: Sigrid Rossmann, Pixelio
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