Krebsärzte gegen Verbot der Sterbehilfe
Seit Jahren wird heftig über die ärztlich Sterbehilfe diskutiert. Eine Umfrage ergab nun, dass viele Krebsärzte im Einzelfall bereit wären, schwerkranken Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. Ein Gesetz gegen Beihilfe zum Suizid lehnen die Onkologen ab.
Etwa ein Drittel der Onkologen würde Suizidbeihilfe leisten
Eine Umfrage unter onkologischen Fachärzten ergab, dass viele Krebsärzte im Notfall bereit wären, schwerkranken Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. So gaben 34 Prozent an, dass sie „unter bestimmten Bedingungen“ bereit wären, beim Suizid zu helfen, etwa, indem sie tödliche Medikamente zur Verfügung stellen. Neun Prozent waren unentschieden und für 57 Prozent der Befragten kommt es unter keinen Bedingungen in Frage. Lediglich ein Bruchteil der Mediziner hat den Angaben zufolge schon mal Suizidbeihilfe geleistet. Die Umfrage zur ärztlich assistierten Selbsttötung wurde von derDeutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) unter ihren Mitgliedern durchgeführt. Bei einer Pressekonferenz verdeutlichte Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Onkologin an der Berliner Charité und DGHO-Vorsitzende, die Motivation für die Umfrage: „Derzeit erleben wir in der Gesellschaft, der Politik und den Medien eine intensiv – und mitunter auch emotional – geführte Debatte rund um Fragen zu einer möglichen expliziten Ausgestaltung gesetzlicher Regeln zur Sterbehilfe.“
Krebsärzte sind häufiger mit der Frage nach Sterbehilfe konfrontiert
Sie erläuterte weiter: „Als Ärztinnen und Ärzte behandeln wir Patientinnen und Patienten in ihrer letzten Lebensphase und sind im Rahmen einer engen Arzt-Patient-Beziehung unmittelbar mit Fragen zur ärztlich assistierten Selbsttötung konfrontiert. Dabei wollten wir mit unserer Umfrage eines besonders herausfinden: Wie oft sprechen uns Patientinnen und Patienten tatsächlich auf eine mögliche Assistenz bei einer Selbsttötung an?“ Das Ergebnis der Umfrage, an der sich über 700 der rund 3.000 DGHO-Mitglieder beteiligten, ergab, dass 13 Prozent der befragten Onkologen im Verlauf ihres Berufslebens konkrete Anfragen zur Verschreibung von Medikamenten zur Selbsttötung bekommen haben. Auch wenn laut Statistiken die Selbsttötungen unter Krebspatienten nicht höher sind als bei anderen Menschen, sind Onkologen doch öfter mit der Frage nach Unterstützung konfrontiert. Im Zusammenhang mit steigenden Suizid-Zahlen in Deutschland hatte die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) kürzlich darauf hingewiesen, dass viele Ärzte überfordert und im Umgang mit gefährdeten Patienten nicht ausreichend geschult sind.
DGHO lehnt Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe ab
Im Zuge der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse lehnte der Vorstand der DGHO jedes Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid ab. So heißt es in deren Stellungnahme, dass es weder gesetzlicher noch standesrechtlicher Verbote bedürfe, um die ärztlich assistierte Selbsttötung zu regeln. Suizid werde nicht bestraft und daher müsse auch die Beihilfe straffrei sein, erklärte der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO, Mathias Freund. Auch wenn derzeit von einer fraktionsübergreifenden Mehrheit im Bundestag ein Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe angestrebt wird, wendet sich sein Verband dagegen. Damit schließt sich die DGHO rund 135 prominenten Strafrechtlern an, die sich im April ebenfalls gegen Gesetzesverschärfungen ausgesprochen hatten.
Ärztliche passive Sterbehilfe ist erlaubt
Der DGHO-Vorsitzende setzte sich stattdessen dafür ein, den Markt für organisierte Sterbehilfeauszutrocknen. Er sagte, dass umso besser sterbende Patienten in Kliniken und zu Hause versorgt werden könnten und je mehr Möglichkeiten Palliativmediziner und Krebsärzte hätten, desto geringer werde der Wunsch nach anderen Wegen. Für einen weiteren Ausbau des palliativmedizinischen Angebots hatte sich vor kurzem auch der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery stark gemacht. Dieser „wäre vor dem Hintergrund der aktuellen Sterbehilfe-Debatte ein wichtiges Signal“. Laut Gesetz dürfen Ärzte in Deutschland passive und indirekte Sterbehilfe leisten, indem sie auf Wunsch des Patienten Geräte abstellen oder bei hoch dosierten Medikamenten eine Lebensverkürzung in Kauf nehmen. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist bislang ebenfalls straffrei. Verboten ist allerdings die aktive Sterbehilfe – das Töten auf Verlangen. Diese wird auch von der DGHO abgelehnt. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.