VLK: „Gesetzentwurf zur Ausdünnung der Krankenhauslandschaft“
Als Gesetzentwurf zur Ausdünnung der Krankenhauslandschaft hat Professor Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), den aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes bezeichnet.
Nach Einschätzung des VLK verfehlt der Gesetzentwurf das angestrebte Ziel, die Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung so weiterzuentwickeln, dass auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann.
Weiser: „Das Gesetz verfolgt zweifelsohne die Intention, unter dem Deckmantel der Qualität eine Ausdünnung der Krankenhauslandschaft zu bewirken, d.h. die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung neu zu definieren.“
Die Krankenhäuser sollen künftig mit Qualitätsindikatoren „vermessen“ werden. Diese Qualitätsindikatoren sollen in Jahresfrist durch nachgeordnete Institutionen (G-BA) erarbeitet werden. Es sei zu bezweifeln, dass diese Indikatoren rechtssicher, fundiert und konsensfähig seien.
Als Konsequenz drohe den Krankenhäusern bei Nichterreichen der willkürlich festgelegten Qualitätsindikatoren das Ausscheiden aus dem Krankenhausplan oder die Nichtaufnahme in diesen, ohne dass die jeweiligen Landes-oder Kommunalpolitiker Verantwortung für Krankenhaus-Schließungen übernehmen müssen.
Der Gesetzentwurf enthalte außerdem einen Widerspruch in sich: Einerseits solle die Qualität der in der Krankenhäusern erbrachten Leistungen deutlich gesteigert werden. Andererseits werden Krankenhäuser, die aufgrund ihrer guten Qualität einen höheren Zulauf verzeichnen, ggf. mit Vergütungsabschlägen bestraft, da aus dem Blickwinkel der Kostenträger – ggf. auch der Politik – unterstellt wird, dass Fallzahlsteigerungen in aller Regel wirtschaftlich begründet seien.
Hinzu komme, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die zentralen Probleme der Krankenhäuser im Bereich der Betriebskostenfinanzierung ungelöst bleiben und durch neue Kürzungen und Belastungen eine massive Verschlechterung eintreten wird.
Weiser: „Wenn im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen dieser Gesetzentwurf keine signifikanten Verbesserungen erfährt, wird die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und damit die qualitativ hochstehende flächendeckende Versorgung der Patienten erheblichen Schaden nehmen.“ (PM, Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.)
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