Vogelgrippe H5N8: Keine Lockerung der Stallpflicht
02.02.2015
Die Geflügel-Stallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe in Thüringen bleibt bestehen. Die Behörden sehen derzeit keinen Anlass für eine Lockerung der Maßnahme. In Mecklenburg-Vorpommern hatte es erst vor wenigen Tagen einen neuen Vogelgrippe-Fall gegeben.
Keine Lockerung der Geflügel-Stallpflicht
Die Gesundheitsbehörden in Thüringen sehen einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur zufolge vorerst keinen Anlass für eine Lockerung der Geflügel-Stallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe. Wie der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Matthias Hinze, gegenüber der dpa sagte, habe es zwar bislang keine neuen Nachweise des besonders ansteckenden Virus vom Typ H5N8 gegeben. Dies hätten Untersuchungen weiterer Tiere ergeben. Allerdings werde die Gefahr, dass dieses Virus über Wildvögel in Hausgeflügelställe eingeschleppt werde, weiterhin als hoch eingestuft.
Neuer Vogelgrippe-Fall in Mecklenburg-Vorpommern
Dass dieses Risiko weiterhin besteht, zeigte sich auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dort wurde erst vor wenigen Tagen bei einer Hausente ein neuer Vogelgrippe-Fall nachgewiesen, ebenfalls mit dem Erreger H5N8. Dieser Subtyp, der zuvor nur in Ostasien kursierte, tauchte in den vergangenen Monaten in verschiedenen europäischen Ländern auf. Es ist unbekannt, ob der Erreger über Wildvögel oder den Futter- und Geflügelhandel nach Europa gekommen ist. Bislang wurde das Virus nicht bei Menschen identifiziert. Ein anderer Virentyp – H7N9 – hingegen schon. H7N9 grassiert derzeit in Teilen Chinas und hat bereits zu Todesfällen geführt. Da Vogelgrippe-Symptome den Beschwerden einer Grippe ähneln, werden Infektionen oft nicht erkannt. Bei Betroffenen kann es unter anderem zu Fieber, Husten, Halsschmerzen, Durchfall oder Bauchschmerzen kommen.
Stallpflicht seit über zwei Monaten
Für insgesamt 40 Thüringer Risikogebiete gilt die Stallpflicht seit Ende November. Der Erreger warAnfang Januar bei einer an den Aulebener Teichen (Landkreis Nordhausen) geschossenen Stockente nachgewiesen worden. Anschließend waren den Angaben zufolge 52 Hühner in einem Umkreis von einem Kilometer um den Abschussort und 30 Proben von Wildvögeln untersucht worden. Vor allem Regionen, in denen Zugvögel rasten oder überwintern, sind von der Stallpflicht für Hühner, Enten und Gänse betroffen. In diesen Regionen werden zudem gezielt Wildvögel geschossen, um sie auf das Virus zu untersuchen. Insgesamt 50 Proben wurden in Thüringen seit Jahresbeginn untersucht. (ad)
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