Vogelgrippe in Hessen: Vogelgrippevirus auf einem Geflügelhof in Hessen ausgebrochen
07.12.2012
Auf einem Geflügelhof in Nordhessen wurde das Vogelgrippevirus H5-N2 nachgewiesen. Die Gänse einer Freizeitgeflügelhaltung in Hofgeismar im Landkreis Kassel hatten sich mit dem Erreger infiziert. "25 Enten, elf Gänse und vier Hühner mussten getötet werden, um eine Ausbreitung der Infektionen zu vermeiden", berichtet die Vizelandrätin des Landkreises Kassel, Susanne Selbert.
„Wir mussten 40 der 90 vorhandenen Tiere töten und haben eine Überwachungszone von einem Kilometer rund um die betroffene Haltung ausgewiesen", so Selbert. Lediglich die 50 Tauben des Halters bleiben verschont, dürfen allerdings vorerst nicht ins Freie, was durch entsprechende Voraussetzungen wie eine abgeschlossene Freiluftvoliere und eine Überdachung in der Haltung gewährleistet werden könne. Die Überwachungszone betrifft laut Angaben des Landkreises Kassel weitere 39 Geflügelhalter mit insgesamt 783 Tieren. Ein Transport des Geflügels ist vorerst untersagt.
In allen potenziell gefährdeten Haltungen „werden jetzt Proben genommen, um so auszuschließen, dass noch andere Haltungen betroffen sind“, so die aktuelle Mitteilung. Verlaufen die Untersuchungen 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes negativ, können die Maßnahmen laut Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums wieder aufgehoben werden. Die Vizelandrätin appellierte an die Geflügelhalter „Ruhe zu bewahren und die Amtstierärzte in ihrer Arbeit zu unterstützen.“
Geflügelhof wegen Nachweis des Vogelgrippevirus gesperrt
Entdeckt wurde das Vogelgrippevirus den Angaben des Landkreises Kassel zufolge, als „der in einem Geflügelzuchtverein engagierte Halter einige seiner Tiere auf einer Geflügelmesse in Leipzig ausstellen wollte.“ Voraussetzungen für die Teilnahme an der Messe war ein Nachweis, dass keine Erkrankungen der Tier vorliegen. Hier habe „eine Tupferprobe, die vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen untersucht wurde, eine Infizierung mit dem Influenza A-Virus“ ergeben, berichtet die Vizelandrätin. Nachdem das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, bestätigte, dass es sich um den „Erreger H5-LPAI handelt“, wurde die Haltung sofort durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises gesperrt, so die offizielle Mitteilung. „Wir haben noch Glück im Unglück, da es sich um die niedrigpathogene Variante handelt“, betonte Selbert. Nach den Vorgaben des Maßnahmenkataloges vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz musste daher nur eine Überwachungszone von einem Kilometer Radius festlegt werden.
Keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung
Für Menschen stellt der aktuelle Nachweis des Vogelgrippevirus laut Angaben der Behörden kein Gesundheitsrisiko dar. Anders als die Erreger des Typs H5-N1 sei das Vogelgrippevirus H5-N2 nicht auf Menschen übertragbar. Doch für den Geflügelbestand können die stärker Pathogenen H5-N2-Varianten durchaus ein erhebliches Risiko darstellen und schlimmstenfalls die Keulung von Millionen Tieren erfordern.
Aus gutem Grund ist die durch Influenza A-Viren ausgelöste Vogelgrippe eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erstmals wurden entsprechende Erreger nun auf einem hessischen Geflügelhof festgestellt. Zuvor waren in Hessen lediglich Infektionen bei Wildvögeln bekannt. Zwar verfüge der nachgewiesene „aviäre Influenza-A-Viren Subtyp H5“ lediglich über geringe krankmachende Eigenschaften bei Geflügel, doch es bestehe die „Gefahr der genetischen Veränderung zum hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus Subtyp H 5, der Geflügelpest“, so die Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (fp)
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