Vogelgrippe: Geflügelpest-Fälle in Deutschland
An mehreren Orten in Norddeutschland wurden Vogelgrippe-Fälle nachgewiesen. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest wird als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bislang nicht bei Menschen festgestellt.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet, wurden am 30.10.2020 Fälle von Infektionen mit hochpathogenener aviärer Influenza (HPAI) / Vogelgrippe vom Subtyp H5 bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg nachgewiesen.
Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen
Den Angaben zufolge ging diesen Ereignissen eine Serie von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden Mitte und Ende Oktober 2020 voran. Das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland wird vom FLI als hoch eingestuft.
„Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland und ein Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt“, schreibt das FLI in der aktuellen „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland“.
Auffälliges Verhalten sowie Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten laut den Fachleuten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden.
Schutz der Nutzgeflügelbestände
Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- beziehungsweise Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Das FLI weist darauf hin, dass Geflügelhalter zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit gesetzlich verpflichtet sind.
Des Weiteren ist die Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (zum Beispiel Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Auch indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.) müssen berücksichtigt werden.
Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann den Fachleuten zufolge die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.
Nicht so leicht auf Menschen übertragbar
Die jetzt festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen. Ohnehin können aviäre Influenzaviren nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden, erklärt das Robert Koch-Institut (RKI). Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Weltweit endeten seit 2003 hunderte humane Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe) tödlich. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Erste Fälle von „Vogelgrippe“ bei Wildvögeln in Norddeutschland - Hohes Risiko weiterer Ausbreitung und der Einschleppung in Nutzgeflügelbestände, (Abruf: 03.11.2020), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland, (Abruf: 03.11.2020), openagrar.de
- Robert Koch-Institut (RKI): RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe), (Abruf: 03.11.2020), Robert Koch-Institut (RKI)
Wichtiger Hinweis:
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