Vogelgrippe: Stallpflicht größtenteils aufgehoben
02.03.2015
In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht, die aufgrund der Vogelgrippe verhängt wurde, zum Großteil aufgehoben. Auch in anderen Bundesländern waren in den vergangenen Monaten ähnliche Schritte eingeleitet worden. Ganz vorbei ist die Gefahr jedoch noch nicht.
Stallpflicht nicht überall aufgehoben
In Sachsen-Anhalt darf ein Großteil des Federviehs wieder ins Freie. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, hebt das Agrarministerium die Stallpflicht für Geflügel nach sorgfältiger Prüfung auf. Die Verordnung galt seit Ende November 2014 in Risikogebieten, um eine mögliche Ausbreitung des Geflügelgrippe-Virus H5N8 zu verhindern. In den vergangenen Monaten waren mehrere infizierte Wildenten mit dem Erreger gefunden worden, zuletzt Ende Dezember im Landkreis Stendal. Die Stallpflicht bleibt jedoch in Feuchtgebieten wie an der Unteren Havel, der Elbaue Jerichow sowie dem Gülper See weiterhin bestehen. Der Grund dafür sind Zugvögel, die bis etwa Mitte April in diesen Gebieten rasten.
Mehrere Bundesländer waren betroffen
Auch in anderen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Niedersachsen waren Vogelgrippe-Fälle bekannt geworden und daraufhin in manchen Regionen eine Stallpflicht verhängt worden. Der Großteil der Verordnungen wurde aber bereits wieder aufgehoben. Der Virus-Subtyp H5N8 ist in Europa relativ neu. Im vergangenen Herbst war der Erreger, der zuvor nur in Ostasien verbreitet war, erstmals in verschiedenen europäischen Ländern festgestellt worden. Das Virus wurde bislang nicht beim Menschen identifiziert. Andere Virentypen, wie etwa H7N9 hingegen schon. Dieser Erreger hat bereits zu Todesfällen in Asien geführt. Vogelgrippe-Symptome ähneln anfangs den Beschwerden einer herkömmlichen Grippe. Daher werden Infektionen oft nicht erkannt. Bei Infizierten kann es unter anderem zu Fieber, Husten, Halsschmerzen, Durchfall oder Bauchschmerzen kommen. (ad)
Bild: schemmi / pixelio.de
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