Komplette Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
02.04.2015
Über Monate hat die Vogelgrippe Behörden und Geflügelhalter in Atem gehalten. Unter anderem sollte mit dem Erlass einer Stallpflicht die weitere Ausbreitung der Erreger verhindert werden. In den meisten Bundesländern dürfen die Hühner, Enten und Gänse nun wieder ins Freie, nachdem in den vergangenen Wochen keine weiteren Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind.
Angesichts der Tatsache, dass das Geflügelpest-Virus des Subtyps H5N8 sowohl in Thüringen als auch in den übrigen Bundesländern seit Wochen nicht mehr nachgewiesen wurde und „auch die sogenannte Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung des Bundes zum 31. März 2015 ausläuft, erfolgt in Absprache mit Sachsen-Anhalt die Aufhebung der Pflicht zur Aufstallung“, so die Mitteilung des Sozialministeriums in Thüringen. Der Erlass zur Anordnung der Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest wurde damit gänzlich aufgehoben. „Bei einem erneuten Nachweis einer hochpathogenen Variante der Geflügelpest, würden jedoch unverzüglich erneut Schutzmaßnahmen veranlasst“, so die Mitteilung des Ministeriums. "Die Stallpflicht ist aufgehoben", hieß weiter.
In Thüringen war von der Stallpflicht zuletzt nur noch Hausgeflügel, das um die Feuchtgebiete des Stausees Kelbra und die unmittelbar angrenzenden Aulebener Teiche in Nordthüringen gehalten wurde, betroffen. In den übrigen Landkreise konnte die Stallpflicht nach einem entsprechenden Erlass des Sozialministeriums bereits zuvor aufgehoben werden. Weiterhin seien jedoch alle Geflügelhalter aufgerufen, ihren Bestand durch Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. „Dazu gehören unter anderem ein kontrollierter Besucherverkehr und die Unterbindung der Möglichkeit für Wildvögel an Tränke und Futter des Hausgeflügels zu kommen“, so die offizielle Mitteilung. "Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung müsse unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden." (fp)
Bild: BettinaF / pixelio.de
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