Bambusgeschirr: Gesundheitsschädlich und unzulässig
Bambusgeschirr wird oft damit beworben umweltfreundlich und nachhaltig zu sein. Doch häufig bestehen die bunten Teller, Schalen und To-Go-Artikel nicht nur aus Bambus, sondern auch aus Kunststoffen wie Melaminharz. Bei hohen Temperaturen oder leichter Säure können sie Schadstoffe an die Speisen abgeben und sind somit potenziell gesundheitsschädlich.
Fachleute weisen darauf hin, dass der Verkauf von Kunststoffgeschirr und Coffee-To-Go-Bechern mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten solche Produkte nicht mehr benutzen.
Nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern.
Laut einer aktuellen Mitteilung sind diese Produkte nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen.
Potenziell krebserregendes Geschirr
„Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist“, erläutert Klaus Müller, vzbv-Vorstand.
„Es gibt bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend tätig werden,“ so der Experte.
Bedenkliche Grenzwertüberschreitungen
Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht oft neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht erkennen.
Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist laut den Fachleuten bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben können.
Deshalb hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Geschirr aus Kunststoff und Bambus als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft.
Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten bereits seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr. Vereinzelt wurden auch Produkte vom Markt genommen.
Doch die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung reichen nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb schon seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.
Verkauf ist illegal
Im Juni 2020 hat eine Fachleutegruppe der Europäischen Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig erklärt, unabhängig vom Vorliegen gemessener Grenzwertüberschreitungen.
Das bedeutet, dass solche Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden dürfen. Ausschließlich dafür zugelassene Stoffe dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden. Nur dann können Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgehen, dass die Produkte grundsätzlich sicher sind und eine Risikoüberprüfung stattgefunden hat.
Für Bambus und andere natürliche Materialien lag eine solche Zulassung nie vor. Artikel aus reinem Bambusmaterial sind hingegen weiterhin zulässig.
Erst Ende vergangenen Jahres haben die meisten Überwachungsbehörden begonnen, die Produktgruppe vom Markt zu nehmen. Umfassend und vollständig ist das bisher aber nicht erfolgt.
Vor allem im Online-Handel ist weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.
Umfassenden Rückruf veranlassen
Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden.
„Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Händler sollten nicht zugelassene Produkte zurückzunehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, sagt Müller.
Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten in Zukunft verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu warnen. Stille Rückrufe sollte es nicht mehr geben. Und Händler müssen laut den Fachleuten verpflichtet werden, Rückrufinformationen gut sichtbar auszuhängen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bambusgeschirr im Umlauf, (Abruf: 03.08.2021), Verbraucherzentrale Bundesverband
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.