Verbraucherzentrale warnt vor Energy-Drinks und fordert Verkaufsverbot für Konsumenten unter 18 Jahren
30.10.2012
Der übermäßige Konsum von Energy-Drinks hat laut aktuellen Medienberichten vermutlich zum Tod von fünf Menschen in den USA geführt. Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte daher in einer aktuellen Pressemitteilung „das generelle Verbot des Verkaufs von hoch dosierten Energy-Konzentraten“ und die Beschränkung des Verkaufs gewöhnlicher Energy-Drinks an Personen ab einem Alter von 18 Jahren.
Angesichts der aktuellen Berichte aus den USA zum Tod eines 14-jährigen Mädchens, das vermutlich an den Folgen des Konsums von zwei 0,7-Liter-Dosen eines hochkonzentrierten Energy-Drinks verstorben ist, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg, dass „auch aus Deutschland Fälle unerwünschter Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von Energy Drinks bekannt“ seien. Diese Getränke haben mit 320 Milligramm pro Liter einen etwa etwa dreimal so hohen Koffeingehalt wie Cola und enthalten zudem „Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können“, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer sehen in den Energy-Drinks insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Gefahr und fordern daher ein Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.
Fünf Todesfälle durch Energy-Drinks?
In den USA haben vergangenen Woche Berichte über fünf Todesfälle und eine Herzattacke in Folge übermäßigen Energy-Drink-Konsums für erhebliches Aufsehen gesorgt. Ein 14-jähriges Mädchen soll nach zwei 0,7-Liter-Dosen des Energy-Drinks der Marke „Monster“ an den Folgen einer Koffein-Vergiftung verstorben sein. Das Koffein hatte offenbar schwere Herzrhythmusstörungen ausgelöst, die zu einem Herzstillstand führten. Die Eltern haben Klage gegen den Hersteller des Energy-Drinks eingereicht und die US-Lebensmittelaufsicht ermittelt auch in den übrigen Verdachtsfällen. Ob der Verzehr des „Monster“ Energy-Drinks tatsächlich Ursache für die Todesfälle ist, konnte die US-Behörde bislang jedoch nicht klären. Nach den bisherigen Informationen nimmt die US-Lebensmittelaufsicht die Vorfälle jedoch äußerst ernst. Zumal im Autopsiebericht des verstorbenen 14-jährigen Mädchens vom Arzt eine Herzrhythmusstörung durch Vergiftung mit Koffein als Todesursache festgehalten wurde.
Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden
Für die Verbraucherzentrale Hamburg sind die aktuellen Meldungen zu den Todesfällen in den USA Anlass, um ausdrücklich vor den Gesundheitsrisiken durch Energy-Drinks zu warnen. „Ist der Konsum von Energy-Drinks mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder Herzrasen verstärken“, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale. Obwohl systematische aussagekräftige Langzeitstudien bislang noch fehlen, haben die Verbraucherschützer keine Zweifel an den Gesundheitsrisiken, welche von den Energy-Drinks ausgehen können. „Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, forderte die Verbraucherzentrale.
Energy-Shots als Nahrungsergänzung?
Neben den herkömmlichen Energy-Drinks sind nach Einschätzung der Verbraucherschützer in Deutschland vor allem sogenannten Energy-Shots ein Problem. Dies seien „hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken.“ Da die Produkte von den Herstellern nicht als Erfrischungsgetränke sondern als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, gelten andere gesetzlichen Vorgaben, die eine erhöhte Koffein-Konzentration erlauben, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. So enthalte beispielsweise ein Energy-Shot des Herstellers „Red Bull“ 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter was mehr als 1.300 Milligramm pro Liter ausmache. „Andere Produkte können bis zu 6.000 Milligramm pro Liter enthalten“, so die Verbraucherzentrale weiter. Zwar ist bei den als Nahrungsergänzungsmittel verkauften Energy-Shots die Kennzeichnung „Nur eine Portion pro Tag“ Pflicht, doch diese werde von den Konsumenten häufig nicht eingehalten. Der Energy-Drink „Monster“ wird in den USA ebenfalls als Nahrungsergänzung verkauft.
Verbraucherzentrale fordert Verkaufsverbot für Energy-Drinks
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung der Energy-Drinks sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale „völlig unzureichend“. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ und die Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden sind, verdeutlichen demnach nicht das Gesundheitsrisiko, welches von den Drinks ausgehen kann. Zwar muss ab Dezember 2014 EU-weit laut Lebensmittelinformationsverordnung der Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ auf den Energy-Drinks erkennbar sein. Doch angesichts der Vorfälle in den USA fordert die Verbraucherzentrale Hamburg weiterreichende Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Energy-Shots sollten ihrer Ansicht nach sogar ganz verboten werden, da auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diese Getränke bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch als unsicher einstuft. (fp)
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