Weihnachtbäckerei: So verbotenes Titandioxid erkennen
Titandioxid ist ein Farbstoff, der seit einigen Monaten nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden darf. Doch der potenziell gesundheitsschädliche Stoff ist weiterhin in manchen Produkten enthalten – unter anderem in Backzutaten. Eine Expertin erklärt, wie die Substanz erkannt werden kann und die Weihnachtsbäckerei frei von Titandioxid bleibt.
Zur Weihnachtszeit gehört das Backen von Plätzchen für viele Menschen dazu. Aber Vorsicht: Manche Backzutaten enthalten noch immer den vermutlich gesundheitsschädlichen Farbstoff Titandioxid. Wie Produkte mit Titandioxid erkannt und vermieden werden können, erklärt Jasmin Scholz von der Verbraucherzentrale Bremen in einer aktuellen Mitteilung.
Erbgutschädigende Wirkung
Wie die Verbraucherzentrale Bremen in einer früheren Mitteilung erläutert, ist Titandioxid ein weißer Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird. Der Stoff ist geschmacklos und hat keinen Geruch.
Hersteller verwenden ihn, um Lebensmittel weiß zu färben oder um Farbschichten von zum Beispiel Kaugummi oder Schokolinsen strahlender zu machen.
„Seit Mai 2021 gilt der Verzehr von Lebensmitteln mit Titandioxid als “unsicher“ laut des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)“, sagt Jasmin Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.
Dem BfR zufolge hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Mai 2021 mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) auf Basis aller derzeit verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet.
Nach Auswertung dieser Daten konnte der Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräftet werden.
Zutatenliste beachten
Die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff ist bereits seit Februar 2022 verboten, weil eine erbgutschädigende und krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf ihrer Webseite.
Eine Ausnahme gibt es aber: Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid, die bis zum 7. August 2022 zu den bisherigen Vorschriften hergestellt wurden, dürfen noch in den Verkehr gebracht und bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Verbrauchsdatums abverkauft werden.
„Uns fällt auf, dass noch immer einige Backprodukte wie essbarer Glitzer und Plätzchendekorationen Titandioxid enthalten. Wünschenswert wäre es, wenn Hersteller ihre Rezepturen verändern und nicht noch so viele Produkte wie möglich abverkaufen“, sagt Jasmin Scholz.
Das Angebot an Süßwaren sowie bunten, glänzenden Streuseln, Backglitzer und Verzierungen ist riesig. Dabei entscheidet häufig das Auge, worauf die Auswahl fällt. „Ein Blick auf die Zutatenliste ist jedoch viel wichtiger, nur so ist zu erkennen, ob ein Artikel Titandioxid (E 171) enthält“, erklärt Jasmin Scholz. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Verbraucherzentrale Bremen: Titandioxid – verboten, aber weiterhin im Verkauf, (Abruf: 26.11.2022), Verbraucherzentrale Bremen
- Verbraucherzentrale Bremen: Was ist Titandioxid? - Erkennen und vermeiden, (Abruf: 26.11.2022), Verbraucherzentrale Bremen
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Titandioxid - gibt es gesundheitliche Risiken?, (Abruf: 26.11.2022), Bundesinstitut für Risikobewertung
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Aufgepasst bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zuckerperlen, (Abruf: 26.11.2022), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.