Die Waldburger Schinken Boos GmbH ruft eine Salami zurück, deren Verzehr bei manchen Personen zu gesundheitlichen Beschwerden führen könnte. Das Unternehmen hatte erst vor kurzem einen Rückruf für einen andere Wurst durchgeführt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen weiteren Rückruf der Firma Waldburger Schinken Boos GmbH für eine Salami. Der Verzehr der Wurst könnte bei manchen Menschen Beschwerden auslösen.
Fälschlicherweise Senf zugeführt
Erst kürzlich hat das Unternehmen Waldburger Schinken Boos GmbH aus dem baden-württembergischen Waldburg einen Rückruf für Wurst gestartet, weil in dem Produkt fälschlicherweise Senfkörner beigemengt worden waren. Aus einem ähnlichen Grund ruft die Firma nun einen weitere Salami zurück.
Laut der Waldburger Schinken Boos GmbH ist demnach bei einem Lieferanten ein Fehler unterlaufen und dem Produkt Haussalami wurde Senf zugeführt.
Die Firma Waldburger Schinken Boos GmbH weist darauf hin, nicht Hersteller dieses Produktes zu sein. Die Haussalami wird von einem Lieferanten bezogen. Da die Waldburger Schinken Boos GmbH aber Inverkehrbringer dieses Produkts ist, ist von dem Unternehmen der Rückruf veranlasst worden.
Allergener Stoff enthalten
Betroffen von dem Rückruf ist das Produkt Haussalami, Verpackungseinheit: ca. 100 Gramm, geschnitten und verpackt, Chargennummern: 0609 | 1609 | 1809 | 2609 | 2909 | 0210 | 2110 (Die Chargennummer befindet sich auf dem Etikett auf der Verpackung), alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 22.11.2024.
Der Grund des Rückrufs: In dem Produkt befindet sich ein allergener Stoff (Senf).
Das Unternehmen gib die folgende dringende Empfehlung heraus: Falls Sie Senf-Allergikerin oder -Allergiker sind, sollte das Produkt in keinem Fall verzehrt werden.
Das vom Rückkauf betroffene Produkt kann in allen Verkaufsstellen, in welchen es erworben wurde oder bei der Firma Waldburger Schinken Boos GmbH zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Nicht verzehren
Wie das BVL schreibt, können nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen.
Wenn der Verdacht einer Allergie vorliegt, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden.
Personen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Haussalami geschnitten, 100 Gramm, (Abruf: 10.11.2024), www.lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.