Trotz schriftlicher Einladungen Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen rückläufig
In Niedersachsen ging die Teilnahmequote bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im vergangenen Jahr leicht zurück, obwohl die Eltern eine schriftliche Einladung zu den Untersuchungen erhalten. Allerdings liegt die Quote immer noch deutlich höher als in den Jahren vor 2010, bevor die Einladungen zu den Untersuchungen eingeführt wurden, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ).
Den Angaben es Bundesgesundheitsministerium zufolge können die „Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein.“ Bei den sogenannten „U-Untersuchungen“ erfolgt eine ärztliche Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands und der altersgemäßen Entwicklung eines Kindes. „So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden“, berichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Bundesländer haben hier verschiedene Wege beschritten, um eine möglichst hohe Teilnahmequote bei den Früherkennungsuntersuchungen zu erreichen.
Einladung zu den U-Untersuchungen
In Niedersachsen werden seit dem Jahr 2010 gesonderte Einladungen an die Eltern für die Untersuchungen U5 (6. bis 7. Lebensmonat) bis U8 (46. bis 48. Lebensmonat) verschickt. So konnte eine deutliche Verbesserung der Teilnahme an den Untersuchungen erreicht werden und im Jahr 2014 nahmen trotz rückläufiger Quote immer noch über 90 Prozent der Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teil. In den Untersuchungen U5 bis U8 erfolgt laut Angaben des BMG unter anderem eine Untersuchung der altersgerechten Entwicklung, der Beweglichkeit, der Organe, der Sinnesorgane, des Wachstums, der Motorik und des Nervensystems. Auch die sprachlichen Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten werden erfasst. Zudem erfolgt eine Kontrolle des Zahnstatus und des Sehvermögens. Insgesamt bieten die Untersuchungen gute Möglichkeiten zur frühzeitigen Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Teilnahmequote nach 2010 deutlich gestiegen
In Niedersachsen nahmen im Jahr 2014 rund 91 Prozent der 25.269 eingeladenen Kinder an den U5 bis U8-Untersuchungen teil, berichtet die „HAZ“. Im Jahr 2013 und 2012 seien es noch rund 93 Prozent gewesen. Vor Einführung der Einladungen an die Eltern habe die Quote allerdings lediglich bei knapp 86 Prozent gelegen. Den Zahlen des Robert Koch-Instituts zufolge erreichte die bundesweite Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen der 7- bis 13-Jährigen in den Jahren 2009 bis 2012 durchschnittlich rund 82 Prozent, so die „HAZ“ weiter.
Einladung zur Früherkennungsuntersuchung ein Erfolg
Während die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg verpflichtend ist, setzt Niedersachsen auf die freiwillige Teilnahme nach entsprechender Einladung. In der Einladungen ist ein vom Arzt auszufüllender Antwortteil vorgesehen, anhand dessen dem Landessozialamt die Teilnahme bestätigt wird. Geht bei der Behörde keine entsprechende Bestätigung ein, werden die Eltern erneut erinnert. Erfolgt hierauf wiederum keine Antwort, wird die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe informiert und diese prüfe je nach Einzelfall, ob sie sich einschaltet, so die „HAZ“. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) zeigte sich über den Erfolg des Vorgehens durchaus erfreut. „Gut ist, dass mehr Eltern ihre Kinder untersuchen lassen“, wird die Ministerin von der „HAZ“ zitiert. Einen besseren Schutz vor Verwahrlosung der Kinder würden diese Untersuchungen jedoch nicht zwangsweise bieten. Denn das Nichterscheinen zur U-Untersuchung sei kein Anhaltspunkt dafür, dass das Kindeswohl in Gefahr sei. Die Jugendämter benötigen laut Aussage der Ministerien jedoch „gewichtige Anhaltspunkte“ um auf sicherer Rechtsgrundlage in die Familien hinein zu gehen.
Bundesregierung plant Ausweitung der Früherkennung
Auch die Bundesregierung sieht in den Früherkennungsuntersuchungen einen wichtiges Instrument zur Gesundheitsvorsorge und plant laut Mitteilung der „HAZ“, die Untersuchungen künftig bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten. Eine verbindliche Teilnahme sei allerdings nicht geplant. Der Gesetzentwurf sehe auch ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und gesundheitliche Risikofaktoren vor. Auf diese Weise könnten „neue Untersuchungen im Grundschul- und Jugendalter eingeführt werden”, wird Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) von der „HAZ“ zitiert. (fp)
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