Kurzzeitige Rötungen nach einer Impfung kein Anlass zur Sorge
Allein schon wegen der Spritze haben manche Menschen Angst vor einer Impfung. Vor allem Kinder scheuen den kleinen Pieks. Kommt es danach auch noch zu Rötungen, ist die Unsicherheit oft groß. Experten zufolge muss man sich über eine solche Reaktion auf der Haut in der Regel keine Sorgen machen.
Welche Impfungen erforderlich sind
In Deutschland herrscht beim Thema Impfungen vielfach Verunsicherung. Eltern sind oft besorgt, dass sie dem Kind dadurch möglicherweise auch schaden könnten. In der Tat können Schutzimpfungen mit Nebenwirkungen einhergehen.
Laut Gesundheitsexperten seien diese zwar kein Grund zur generellen Ablehnung der Impfungen, doch Anlass, sich genau zu überlegen, welche Spritzen tatsächlich erforderlich sind. Eine Orientierung bietet die Ständige Impfkommission (STIKO), die ihre Impfempfehlungen immer wieder überarbeitet.
Rötungen und Schmerzen an der Einstichstelle
„Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite.
Zum Beispiel kann es nach einer Impfung zu Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle kommen. Laut den RKI-Experten ist das normalerweise aber kein Grund zur Sorge, wenn die Beschwerden innerhalb von drei Tagen wieder verschwinden.
Kurzfristige Reaktionen
In diesem Zeitraum können auch Fieber bis 39,5 Grad, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Unwohlsein sowie Mattigkeit auftreten. Dies gilt ebenso für Übelkeit und Unruhe.
Diese Reaktionen sind laut RKI „Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff“. Daher sind derartige Symptome nicht meldepflichtig. Wenn die Beschwerden allerdings darüber hinaus gehen, sollte dies vom Arzt ans Gesundheitsamt gemeldet werden. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.