Langeweile im Job: Was man gegen „Bore-Out“ tun kann
Erst vor wenigen Wochen wurde Burn-out von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstmals als Krankheit anerkannt. Doch auch Unterforderung im Job kann krank machen. Experten erläutern was man gegen das sogenannte „Bore-out-Syndrom“ tun kann.
Viele Menschen langweilen sich bei der Arbeit
Burn-Out ist den meisten Menschen ein Begriff: Stress und Überforderung bei der Arbeit belasten die Gesundheit. Dass man aber auch durch Unterforderung krank werden kann, ist bislang nur wenigen bekannt. Doch immer mehr Menschen klagen mittlerweile über Langeweile im Job. Von Experten wird dieses Phänomen Bore-out genannt (abgeleitet vom englischen Wort für Langeweile: Boredom). Es kann zu gesundheitlichen Beschwerden und mitunter sogar zu schweren Krankheiten führen. Fachleute erklären, wie man sich schon im Vorfeld schützen kann.
Anhaltende Unterforderung kann krank machen
Die anhaltende Unterforderung am Arbeitsplatz, die häufig vom Gefühl fehlender Wertschätzung oder Desinteresse am Job begleitet wird, kann zu zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden führen.
Zu nennen sind hier unter anderem Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, chronische Müdigkeit, Schlafstörungen und die Unfähigkeit, das Leben zu genießen.
Gesundheitsexperten zufolge kommen manchmal auch körperliche Symptome wie Bauchschmerzen, Schwindel, Kopfschmerzen und Ohrensausen beziehungsweise Tinnitus hinzu.
Zudem kann Bore-out in einer Depression münden.
Manche Betroffene schämen sich
Die Diagnose gestaltet sich allerdings schwierig, da Erkrankte ähnliche Symptome wie bei einem Burn-Out zeigen.
Zudem kaschieren viele Arbeitnehmer ihr „Nichtstun“ aus Scham oft mit gespielter Überlastung, statt den Vorgesetzten über das Problem zu informieren.
Wenn der Verdacht auf eine sogenannte Erschöpfungsdepression besteht, ist zunächst der Hausarzt der richtige Ansprechpartner, erklären Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) in einer Mitteilung.
Der Mediziner stellt eine Diagnose und unterstützt bei weiteren Schritten.
Finanzielle Situation
Die DVAG erläutert auch, wie es finanziell aussieht. Laut den Fachleuten erhält ein Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung in den ersten sechs Wochen das reguläre Gehalt weiter. Bei gesetzlich Versicherten springt danach die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Allerdings ist dieses niedriger als der gewohnte Betrag – in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal 90 Prozent des Nettogehalts.
Wenn der Betroffene über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig ist, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung – sofern vorhanden.
„Voraussetzung ist, dass der Job aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent für Minimum sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann“, schreiben die DVAG-Experten.
Der Abschluss eines Krankentagegeldes kann bei Verdiensteinbußen durch Krankheiten ebenfalls stützen.
Dennoch sollten Personen, die sich langanhaltend im Job langweilen, aktiv werden. „Augen zu und durch“ ist hier keine Lösung, so die Fachleute.
So beugen Sie vor
Die Versicherungsexperten der DVAG haben einige Tipps gegen Langeweile am Arbeitsplatz:
1. Kontrolle: Protokollieren Sie, was an täglicher Arbeit anfällt.
2. Reden: Führen Sie gegebenenfalls ein offenes Gespräch mit dem Chef.
3. Eigeninitiative: Suchen Sie aktiv neue Aufgabenfelder und schlagen welche vor.
4. Kreativ-Lösungen: In manchen Fällen kann Stunden reduzieren eine Alternative sein.
5. Hobbys: Schaffen Sie Ausgleich, beispielsweise mit Sport.
6. Letzte Konsequenz: Manchmal hilft nur ein Arbeitsplatzwechsel. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.