Experten raten zur Überprüfung des eigenen Masern-Impfschutzes
25.02.2015
Angesichts der unerwarteten Renaissance der Masern in Deutschland wird derzeit viel über die bestehenden Lücken des Impfschutzes in der Bevölkerung und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Vielen Menschen ist ihr persönlicher Impfstatus jedoch nicht bekannt. Theoretisch lässt sich dieser zwar im Impfpass nachschlagen, doch wenn das Dokument verloren gegangen ist, gestaltet sich die Überprüfung des eigenen Impfschutzes mitunter kompliziert.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet online einen Masern-Impfcheck an, mit dem der eigene Impfstatus überprüft werden kann. Doch eine konkrete Antwort auf die Frage, inwiefern eine Impfung erfolgte, können ohne Impfpass nur die behandelnden Ärzte anhand der Durchsicht ihrer Patientenakte geben. So müssten die betroffen Patienten theoretisch bei allen Ärzten, von denen sie geimpft wurden, nachfragen, um die Ergebnisse anschließend in einen neuen Impfpass, der von ihrem Hausarzt ausgestellt wird, eintragen zu lassen. Um Unsicherheiten durch den Verlust des Impfpasses künftig zu vermeiden, rät der Deutsche Hausärzteverband den Hausarzt einerseits über alle Impfungen zu informieren und anderseits eine Kopie des Impfpasses bei diesem zu hinterlegen, so die Nachrichtenagentur „dpa“:
Bestehende Lücken im Impfschutz
Der aktuelle Masern-Ausbruch in Berlin, der laut offiziellen Angaben bereits ein Todesopfer gefordert hat und maßgebliche Beeinträchtigungen im öffentlichen Leben mit sich bringt (beispielsweise wurde eine Schule vorübergehend geschlossen), verdeutlicht nach Ansicht der Experten die Lücken des Impfschutzes in der Bevölkerung. Jede/r sollte daher den eigenen Impfschutz überprüfen. Als Orientierungshilfe kann der Masern-Impfcheck der BZgA dienen. Zunächst wir hierbei das Alter der Probanden abgefragt. Wer zum Beispiel bereits älter als 45 Jahre ist, hatte laut BZgA mit hoher Wahrscheinlichkeit als Kind die Masern und ist daher geschützt. „Denn Masern sind hoch ansteckend, so dass vor Einführung der Impfung in den 1970er Jahren, fast alle bereits im Kindesalter erkrankten“, berichtet die BZgA.
Erneute Impfung empfohlen
Wer nach 1970 geboren und als Kind nur einmal oder nicht gegen Masern geimpft wurden, dem raten die Experten zu einer erneuten Impfung – vorzugsweise mit dem MMR-Impfstoff (MMR = Masern, Mumps und Röteln). Kinder und Jugendliche die lediglich einmal geimpft wurden, benötigen der BZgA zufolge noch eine weitere Impfung, um den Impfschutz zu vervollständigen. Denn eine einmalige Impfung entfaltet laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) lediglich eine durchschnittliche Schutzwirkung von 91 Prozent. „Wenn alle Kinder nur einmal gegen Masern geimpft würden, könnten Masernausbrüche nicht verhindert werden, da hierzu mindestens 95% der Bevölkerung immun gegen die Masern sein müssen“, berichtet das RKI weiter. Mit der zweiten Impfung steige die Impfeffektivität auf 99 Prozent.
Blutuntersuchung ungeeignet zur Feststellung des Impfschutzes
Der Impfstatus lässt sich theoretisch auch anhand einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Masernviren feststellen, doch ist diese sogenannte Titerkontrolle laut Angaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht sinnvoll. „Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht ausgeschlossen werden“, berichtet das RKI. Damit suggeriert die Blutuntersuchung im Zweifelsfall einen bestehenden Impfschutz, obwohl dieser tatsächlich nicht gegeben ist. Bei Unsicherheiten bezüglich des eigenen Impfstatus raten die Experten generell zu einer erneuten Impfung. Auch sollten verpasste Impfungen möglichst bald nachgeholt werden, wobei dies zum Beispiel für Personen in Gemeinschaftseinrichtungen oder im Gesundheitsdienst besonders wichtig sei, so die Mitteilung des RKI. (fp)
Bild: Alexandra H. / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.