Bei unter 55-jährigen ist der Nutzen einer Darmkrebs-Früherkennung zweifelhaft
26.07.2013
"Der Nutzen einer Darmkrebs-Früherkennung bei familiärem Risiko ist für Patienten im Alter unter 55 Jahren unklar", berichtet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer aktuellen Pressemitteilung. Hier fehlen laut IQWiG geeignete Studien, um den Nutzen der Früherkennung eindeutig zu belegen. Einige Medien berichten nun, dass die Darmkrebs-Vorsorge für diese Personengruppe nutzlos wären. "Das ist falsch", sagen Experten. Vielmehr sei die "Datenlage" derzeit zu gering, um konkrete Empfehlungen auszusprechen.
„Ob Menschen, die jünger als 55 Jahre sind und in deren Familien bereits ein Mitglied an Darmkrebs erkrankt ist, von einer Früherkennungsuntersuchung profitieren können, ist unklar“, erläutern die Experten des IQWiG in ihrem am Freitag veröffentlichten Abschlussbericht zum Nutzen der Früherkennungsuntersuchungen bei familiärem Darmkrebsrisiko. Das IQWiG stellte zwar eindeutig fest, dass 55-Jährige mit mindestens einem Darmkrebs-Fall bei Verwandten ersten Grades einem 1,7- bis 4,1-fach höherem Darmkrebsrisiko unterliegen, als Gleichaltrige, in deren Verwandtschaft Darmkrebs bislang nicht aufgetreten ist. Doch lasse dieses keine direkten Rückschlüsse auf den Sinn von Früherkennungsuntersuchungen zu.
Anspruch auf Darmkrebs-Früherkennung
Darmkrebs beziehungsweise ein sogenanntes Kolorektalkarzinom bildet in Deutschland „sowohl bei Männern als auch bei Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung und die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache“, berichten die Experten. Bei rund 25 Prozent der Fälle sei eine familiäre Häufung zu beobachten. Früherkennungsuntersuchungen stehen allen Versicherten ab einem Alter von 50 bis 54 Jahren in Form einer Stuhluntersuchung einmal pro Jahr und bei auffälligem Befund in Form einer großen Darmspiegelung (Koloskopie) zu. Ab einem Alter von 55 Jahren können die Versicherten wählen, ob sie alle zwei Jahre einen Stuhltest machen oder eine große Darmspiegelung in Anspruch nehmen, berichtet das IQWiG. Hier habe die Politik mit dem seit April 2013 geltenden Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz die festen Altersgrenzen jedoch aufgehoben, um besonders gefährdeten Personengruppen auch früher den Anspruch auf ein Darmkrebs-Screening zu ermöglichen.
Fehlende Studien zum Nutzen der Darmkrebs-Früherkennung
Das IQWiG hatte laut eigenen Angaben den Auftrag, „zu prüfen, ob unter 55-Jährige mit an Darmkrebs erkrankten Verwandten ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken, und wie verlässlich sie identifiziert werden können.“ Auf Basis der Ergebnisse soll über eine mögliche Erweiterung des Anspruchs auf Früherkennungsuntersuchungen entschieden werden. Die schlechte Datenlagen ermöglicht laut Aussage der Experten des IQWiG jedoch keine Aussage zu dem Nutzen von Frühuntersuchungen bei Patienten im Alter unter 55 Jahren. (fp)
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
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