Mit Unterstützung den Wunschtermin beim Arzt bekommen
02.08.2014
Es kann manchmal sehr lange dauern, bis ein Kassenpatient einen Termin bei einem Facharzt bekommt. Viele wissen nicht, dass sie sich dabei Unterstützung holen können. In Frage dafür kommen der Hausarzt und die Terminvermittlung der Krankenkasse.
Hausarzt um Unterstützung bitten
Wenn ein Patient einen Termin bei einem Facharzt braucht, kann es helfen, seinen Hausarzt um Unterstützung zu bitten. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa erläuterte Michaela Schwabe von der Beratungsstelle Berlin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD): „Gut ist, wenn die Hausarztpraxis beim Facharzt anruft und einen Termin vereinbart.“ Dies gehe mit dem Verweis auf Dringlichkeit oft schneller, als wenn es der Patient selbst versucht. Wie es von Seiten der UPD bereits vor ein paar Monaten hieß, habe das auch den Vorteil, dass der Hausarzt als Experte besser begründen kann, weshalb eine schnellere Behandlung vonnöten ist.
Terminvermittlung von Krankenkassen
Eine Möglichkeit sind auch die Terminvermittlungen mancher großer Krankenkassen. Es gebe dabei jedoch einen Nachteil: „In der Regel ist das kein Arzt, den ich mir aussuchen kann“, erklärte Schwabe. Der Patient könne dort lediglich angeben, aus welcher Fachrichtung er einen Mediziner braucht, beispielsweise einen Neurologen. Einer aktuellen Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge teilen weniger als ein Drittel (30 Prozent) der Bundesbürger die Ansicht, dass eine zentrale Vergabestelle, wie sie die Bundesregierung plant, die Wartezeiten auf Arzttermine verkürzen könnte. Knapp drei Viertel (72 Prozent) würden gern zu ihrem Wunscharzt gehen.
Viele Patienten warten wochenlang auf einen Facharzttermin
In Deutschland müssen viele Patienten länger als drei Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten. Wie eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für die KBV unter mehr als 6.000 Krankenversicherten im vergangenen Jahr ergab, sind dabei die Wartezeiten im Osten im Durchschnitt länger als im Westen. Zudem hieß es in dem KBV-Bericht, dass Privatversicherte tendenziell schneller zum Zug kommen. Wie eine Sprecherin der UPD damals sagte, könne ein Arzt zwar niemanden bei akuten schweren Krankheitsfällen ablehnen; allerdings kann ein Patient beispielsweise bei einem grippalen Infekt mit Schnupfenund Hustenschon auf den nächsten Tag vertröstet werden, wenn die Praxis sehr voll ist.
Patient darf im medizinischen Notfall nicht vertröstet werden
Von Seiten der UPD wird erneut darauf hingewiesen, dass eine Praxis einen Patienten in einem medizinischen Notfall grundsätzlich nicht vertrösten darf. „Ein Akutpatient hat den Anspruch darauf, am selben Tag oder zeitnah behandelt zu werden“, so Schwabe. Dies hänge im Einzelfall zwar von der Stärke der Beschwerden ab, doch der Betroffene sollte trotzdem hartnäckig bleiben. Falls es der Zustand des Patienten erlaubt, solle er am besten direkt in die Praxis gehen und solange bleiben, bis der Arzt ihn untersucht hat.
Beratungsservice in Geschäftsstellen und per Telefon
Im gesetzlichen Auftrag berät die UPD zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen in 21 Beratungsstellen sowie über ein kostenfreies Beratungstelefon.
Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Montag bis Freitag: 10-18 Uhr, Donnerstag bis 20 Uhr)
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Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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