Immer mehr Masern-Erkrankungen in Köln: Amt ruft zur Impfung auf
Laut dem Kölner Gesundheitsamt steigt die Zahl der Masern-Erkrankungen in der Domstadt weiter an. Betroffen sind vor allem Erwachsene, teilweise aber auch Kinder. Die Behörde ruft dazu auf, den Impfschutz überprüfen zu lassen.
Steigende Zahl der Masern-Erkrankungen
In den vergangenen Monaten war immer wieder über eine steigende Zahl der Masern-Fälle in Deutschland berichtet worden. Auch in Köln werden vermehrt Erkrankungen registriert – vor allem bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern. Wie das Gesundheitsamt der Domstadt in einer Mitteilung berichtet, reicht die Altersspanne „vom Säuglingsalter (sechs Monate) bis zum Seniorenalter (62 Jahre).“
Ernstzunehmende Krankheit
Seit Anfang des Jahres liegen dem Gesundheitsamt 90 bestätigte Meldungen vor (Stand: 5. Juni 2018). Den Angaben zufolge waren es im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres neun.
„Masern sind extrem ansteckend und keine harmlose Kinderkrankheit“, so Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau.
Die Krankheit, die durch Viren hervorgerufen wird, kann zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen. Masern beginnen in der Regel mit hohem Fieber, Husten und Schnupfen.
Innerhalb einiger Tage bildet sich der charakteristische Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus.
Lindern sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht, wächst die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfs und der Luftröhre.
„Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung auftreten, die gegebenenfalls zum Tod führt“, schreibt das Amt.
„Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine infizierte Person in der Nähe ist“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages sowie vier Tage, nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, beispielsweise beim Sprechen, Husten und Niesen übertragen.
Gesundheitsexperten raten zur Schutzimpfung
Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen die Viruserkrankung. Daher ist es laut dem Amt wichtig, dass Erwachsene jetzt ihren eigen Impfschutz und den ihrer Kinder von einem Arzt überprüfen und bei Bedarf vervollständigen lassen.
Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heutzutage oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken.
Es sind grundsätzlich zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein.
In Deutschland wird die Masernimpfung für Kinder ab dem elften Lebensmonat empfohlen, für Säuglinge in einer Kindertagesstätte schon ab dem neunten Monat.
Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene erkranken, rät das Kölner Gesundheitsamt bei Erwachsenen, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nur einmal geimpft sind, eine zweite Impfung durchführen zu lassen.
„Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und gar nicht geimpft sind oder nicht genau wissen, ob und wie oft sie geimpft sind, sollten jetzt zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten“, schreibt die Behörde.
Was tun, wenn Masern auftreten?
Wenn die Krankheit ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen.
„Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen nicht besucht werden, solange eine Ansteckungsgefahr besteht“, so das Gesundheitsamt.
Jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einem Masernerkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen beziehungsweise dort arbeiten.
Bei einem Kontakt muss stets der Impfschutz kontrolliert werden. Wenn dieser unvollständig ist, kann durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt der Ausbruch der Krankheit verhindert werden.
Kontaktpersonen, die weder Impfschutz noch eine solche „Nachimpfung“ haben, müssen der Schule und der Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.