Neue Gebührenordnung: Zahnärzte kritisieren vorliegenden Entwurf
31.03.2011
Der neue Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) massiv kritisiert. Die Zahnärzte werfen dem Bundesgesundheitsministerium vor, dass der aktuelle Entwurf die „Kostenentwicklungen der letzten zwanzig Jahre ignoriert“.
Dem am Dienstag vom Bundesgesundheitsministerium an die Verbände, Landesregierungen und Krankenversicherungen versandten Entwurf der GOZ-Novelle zufolge sollen Zahnärzte künftig rund sechs Prozent höhere Honorare für Zahnbehandlungen erhalten. Während der Verband der Privaten Krankenversicherungen die geplanten Erhöhungen umgehend nach Bekanntwerden des neuen Gesetzesentwurfs als zu hoch ablehnte, betonte Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, dass „nach 23 Jahren Nullrunde (…) eine circa sechs prozentige Anhebung betriebswirtschaftlich nicht akzeptabel“ sei. Die Zahnärzte fordern eine deutlich höhere Honorarsteigerung.
Entwurf zur Gebührenordnung für Zahnärzte inakzeptabel
Unterschiedlicher können die Reaktionen auf den neuen Entwurf der Gebührenordnung für Zahnärzte kaum ausfallen. Während der Verband der Privaten Krankenversicherungen die Honorarsteigerung um sechs Prozent als zu hoch ablehnt, betont die KZBV, dass diese deutlich zu niedrig sind und fordert eine Anpassung im zweistelligen Prozentbereich. Der aktuelle Gesetzesentwurf ignoriere die Kostenentwicklungen der letzten zwanzig Jahre und die Zahnärzte „sollen weiter auf dem Honorarniveau von 1988 arbeiten“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz. Um dem zahnmedizinischen Fortschritt der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen und auch den gesetzlich Versicherten die Vorteile der immer besseren Therapiemöglichkeiten zu sichern, bedarf es einer zeitgemäßen GOZ, betonte Dr. Fedderwitz. Doch an diesem Punkt sei der aktuelle Entwurf „für Patienten wie Zahnärzte gleichermaßen desaströs“, da ein Teilhabe am medizinischen Fortschritt mit den Honoraren „von 1988 wirtschaftlich nicht zu machen“ sei. „Diese Novelle ist ausschließlich den politischen und finanziellen Umständen geschuldet“ betonte Dr. Peter Engel und bemängelte ebenfalls, dass „neue medizinische Standards (…) in den Leistungsbeschreibungen nicht ausreichend berücksichtigt“ werden.
Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte dringend erforderlich
Dass dringend eine Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte erforderlich ist, darin stimmen sowohl die Versicherungen als auch das Bundesgesundheitsministerium sowie die Ärzte- und Zahnärzteverbände überein. Denn in der bestehenden, zwanzig Jahre alten Gebührenordnung werden zahlreiche neuere Behandlungsmethoden überhaupt nicht erfasst. Doch die Ärzte und Zahnärzte sprechen sich nicht nur für eine inhaltliche Anpassung bezüglich der Therapiemöglichkeiten aus, sondern hoffen auch auf eine deutliche Anhebung der Honorare. Sowohl der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) als auch die Privaten Krankenversicherungen haben hier jedoch eher ein entgegengesetztes Interesse – sie möchten die Kostensteigerung möglichst gering halten. Zwar hat sich das Bundesgesundheitsministerium in dem aktuellen Referentenentwurf zur GOZ für eine geringen Honoraranhebung um sechs Prozent ausgesprochen, doch der Verband der Privaten Krankenversicherungen lehnte diese bereits als unangemessen ab.
PKV dringt auf Kostenreduzierung
Nach Einschätzung des PKV-Verbandes konnten die Zahnärzte auch ohne Anpassung der Gebührenordnung in den vergangenen Jahren eine deutliche Gehaltssteigerung verzeichnen. Dabei beziehen sich die Privaten Krankenversicherungen jedoch lediglich auf die eigenen Kosten im Bereich der Zahnersatzleistungen. Dass hier möglicherweise auch andere Faktoren – wie die Alterung der Bevölkerung – zu einer Steigerung der Ausgaben geführt haben können, bleibt ebenso unberücksichtigt wie die Kostenentwicklung auf Seiten der Zahnärzte. Insgesamt ist die Reaktion der Privaten Krankenversicherungen nahezu als Reflex zu beschreiben, der regelmäßig ausgelöst wird, sobald Mehrkosten drohen. Neben den sechs Prozent höheren Honoraren schmerzt die Privaten Versicherer dabei in dem aktuellen Gesetzesentwurf vor allem die Ablehnung einer Öffnungsklausel, die den PKV direkte Verhandlungen mit den einzelnen Zahnärzten ermöglichen würde. Der Ausschluss einer solchen Öffnungsklausel ist für die KZBV und die Bundeszahnärztekammer hingegen einer der wenigen positiven Punkte in der neuen Gebührenordnung. Dass privaten Krankenversicherungen keine Einzelverträge mit Zahnärzten abschließen können, bewahre die Zahnärzte vor einem enormen Verhandlungsdruck, den die PKV ansonsten auch zur Senkung der eigenen Kosten nutzen würden. (fp)
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Bild: Harry Hautumm / pixelio.de
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