2015 Geld sparen: Krankenkassenwechsel kann sich lohnen
22.12.2014
Zum 1. Januar 2015 sinkt der gesetzliche Krankenkassenbeitrag in Deutschland von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Kassen haben dann jedoch die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben. Bei manchen Versicherern fällt dieser höher aus als bei anderen und so kann sich ein Wechsel der Kasse für viele Menschen finanziell lohnen.
Krankenkassenbeitrag wird reduziert
Zum 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Krankenkassenbeitrag in Deutschland von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent reduziert. Für Versicherte heißt dies jedoch nicht automatisch, dass sie ab dem kommenden Jahr weniger zahlen müssen. Die gesetzlichen Kassen haben nämlich aufgrund der GKV-Finanzreform die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben, um ihren Finanzbedarf zu decken. Aufgrund solcher Beitragsanpassungen besteht für manche Versicherte die Chance, durch einen Kassenwechsel viel Geld zu sparen.
Viele Kassen haben ihre Zusatzbeiträge bekannt gegeben
Mittlerweile hat der Großteil der gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2015 bekannt gegeben. Lediglich zwei der Kassen haben bislang angekündigt, keinen zusätzlichen Beitrag zu erheben: Bei den beiden regionalen Kassen BKK Euregio sowie der Metzinger BKK zahlen die Mitglieder ab dem kommenden Jahr nur 14,6 Prozent. Dem Bundesversicherungsamt zufolge solle der Zusatzbeitrag bei etwa 0,9 Prozent liegen, was dem alten Niveau entsprechen würde. Einige der größeren gesetzlichen Kassen liegen leicht darunter. Zum Beispiel hat die Techniker Krankenkasse (TK) mitgeteilt einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent zu erheben.
Manche Versicherte zahlen im kommenden Jahr mehr
Allerdings gibt es auch Krankenversicherungen, die einen Zusatzbeitrag oberhalb von 0,9 Prozent verlangen werden. So haben die BKK Family, die BKK Pfalz und die IKK Südwest angekündigt, einen Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent zu erheben und die Brandenburgische BKK verlangt 1,3 Prozent zusätzlich. Für viele Versicherte kann sich ein Wechsel der Krankenkasse finanziell lohnen. Insbesondere Arbeitnehmer mit hohem Bruttoeinkommen können dadurch mitunter mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Das Bundesversicherungsamt weist jedoch darauf hin, die Kasse nicht übereilt zu wechseln und nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrags zu achten, sondern auch auf Faktoren wie Beratung, Service, besondere Leistungen oder das Vorhandensein einer Geschäftsstelle vor Ort.
Rechtzeitig kündigen
Versicherte dürfen grundsätzlich ihre Kasse wechseln, sobald diese Zusatzbeiträge erhebt oder erhöht. Experten weisen dabei darauf hin, dass das Schreiben jedoch bis zum Ablauf jenes Monats eingehen muss, für den die Kasse den Aufschlag erstmals erhebt oder erhöht. Dann wird die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Dass heißt, dass wenn ein Anbieter beispielsweise ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erhebt, die Versicherten zum 1. April 2015 in einer anderen Kasse sein können. Die Kassen dürfen gesetzlich Versicherte nicht ablehnen.
Anstieg der Beiträge erwartet
Die Kassen müssen ihre Mitglieder bei jeder Erhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Laut „test.de“ gelten die neuen Beiträge für Rentner erst ab März 2015. Bis dahin zahlen sie weiter überall 15,5 Prozent. Davon trägt die Rentenversicherung 7,3 Prozent. Auch wenn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr weitgehend stabil bleiben werden, wird für die Nachfolgejahre von Experten ein Anstieg der Beiträge erwartet. (ad)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
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