Durch Krankenkassenwechsel Kasse machen
14.01.2015
Seit Jahresbeginn gelten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neue Tarife. Der allgemeine Beitragssatz wurde zwar gesenkt, doch aufgrund von Zusatzbeiträgen wird es für einige Kassen-Mitglieder teurer. Mit einem Krankenkassenwechsel können manche Versicherte mitunter einige Hundert Euro einsparen.
20 Millionen Versicherte werden weniger zahlen
Zum 1. Januar wurde der allgemeine Beitragssatz zur GKV von vorher 15,5 auf nun 14,6 Prozent gesenkt. Doch aufgrund von Zusatzbeiträgen, die die Krankenkassen erheben dürfen, wird es für manche Versicherte deutlich teurer. Rund 20 Millionen Deutsche werden aber Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zufolge vorerst einen geringeren Beitragssatz zahlen. Dies hat damit zu tun, dass ihre Kassen keinen oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag als 0,9 Prozent erheben. Für die Mitglieder anderer Versicherer kann es sich somit lohnen, die Kasse zu wechseln. Manche von ihnen können dadurch mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.
Sonderkündigungsrecht wegen Zusatzbeitrag
Grundsätzlich dürfen Versicherte ihre Kasse auch ohne besonderen Anlass wechseln, wenn sie mindestens 18 Monate Mitglied waren. Darüber hinaus gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder ihn anhebt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, bleiben einer Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge insgesamt 65 Kassen unter dem bisherigen Satz von 15,5 Prozent, erheben also entweder gar keinen Zusatzbeitrag oder zumindest weniger als 0,9 Prozentpunkte. Wie es heißt, ändert sich bei 50 weiteren Versicherungen demnach unter dem Strich nichts, bei acht Kassen wird der Schutz teurer. Die Anbieter müssen ihre Versicherten spätestens im Monat vor der geplanten Einführung oder Anhebung eines Zusatzbeitrags darüber informieren und ebenso über das Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt laut SZ jeweils bis zum Ende des Monats, in dem der neue oder höhere Zusatzbeitrag erstmals fällig wird.
Schriftliche Kündigung
Wenn sich Versicherte zu einem Wechsel entschließen, müssen sie bei ihrer bisherigen Kasse zunächst schriftlich die Mitgliedschaft beenden. Musterbriefe dafür kann man unter anderem im Internet finden. Die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters muss zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse eingereicht werden. Grundsätzlich darf kein Anbieter gesetzlich Versicherte ablehnen. Von der neuen Krankenkasse wird innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt, die der Versicherte beim Arbeitgeber abgeben muss. Wirksam wird der Wechsel zum Ende der zweimonatigen Kündigungsfrist bei der alten Kasse. Wer also bis Ende Januar kündigt, ist ab April bei der neuen Krankenkasse versichert.
Bei den Krankenkassen die Leistungen berücksichtigen
Anfang des Jahres hatte Gesundheitsminister Gröhe vor einem schnellen Kassenwechsel gewarnt. Er verwies darauf, dass es auch auf die Leistungen der Versicherer ankomme. Andere Experten sehen dies ähnlich. So rät auch das Bundesversicherungsamt, dass bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten sei, sondern auch auf Faktoren wie Beratung, Service, besondere Leistungen oder das Vorhandensein einer Geschäftsstelle vor Ort. Wer vergleichen will, wie viel die verschiedenen Kassen zusätzlich erheben und wie viel somit eingespart werden könnte, findet dazu zahlreiche Internetseiten. Ein Wechsel kann sich insbesondere bei Arbeitnehmern mit hohem Bruttoeinkommen lohnen.
Keine Nachteile durch Kassenwechsel
Grundsätzlich drohe Versicherten durch einen Kassenwechsel keine Nachteile, da alle gesetzlichen Krankenkassen dasselbe vorgeschriebene Leistungsspektrum anbieten. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass manche Kassen zusätzliche Leistungen wie bestimmte Impfungen, alternative Heilmethoden, die Bewilligung einer Haushaltshilfe im Krankheitsfall oder spezielle Versorgungsmodelle für chronisch Kranke anbieten und somit auch mehr für die Versicherten erbringen. Dank dem Sonderkündigungsrecht kann man sich jedoch bei jeder Anhebung des Zusatzbeitrags erneut nach einer anderen Kasse umsehen, wenn man mit der Wahl des neuen Anbieters nicht zufrieden ist. Und solche Anhebungen werden von Experten für die kommenden Jahre ohnehin erwartet. So erklärte etwa der Vorsitzende der Barmer GEK vor wenigen Wochen, dass die Beiträge für 2015 sehr zurückhaltend bemessen worden seien. Für 2016 rechnet er mit einem durchschnittlichen GKV-Beitragssatz von über 16 Prozent und auch 2017 seien grundsätzlich weitere Steigerungen zu erwarten. (ad)
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
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