Im Test: Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Behandlungen.
(13.10.2010) Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen. Auch für Maßnahmen wie Akupunktur oder Homöopathie zahlen gesetzliche Krankenkassen nur selten und nur geringe Beträge. So kann sich bei regelmäßiger Hinzuziehung alternative Behandlungsmethoden, für die Patienten eine private Zusatzversicherung lohnen. „Finanztest“ hat in einer aktuellen Untersuchung 143 Angebote verglichen die eine entsprechende Zusatzversicherung anbieten.
Nur zwei Zusatzversicherungen explizit für Heilpraktiker-Leistungen
Generell können Zusatzversicherungen bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) sich für gesetzlich Versicherte durchaus rechnen, wenn sie häufig auf die entsprechenden Behandlungsmethoden zurückgreifen. Dies gilt jedoch für Zusatzversicherungen im Bereich der Heilpraktiker-Behandlung nur sehr eingeschränkt. Denn von den getesteten 143 Angebote bieten zwar alle einen Zuschuss zu den Kosten der Behandlungen an, jedoch sind nur zwei der angebotenen Zusatzversicherungen explizit auf den Bereich der Heilpraktiker-Behandlung und Naturheilverfahren zugeschnitten. Bei den übrigen Zusatzversicherungen ist die Kostenerstattung für eine entsprechende naturheilkundliche Behandlung, jeweils Teil eines Zusatzversicherungspakets, dass weitere Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme für Zahnersatz oder Brillen umfasst. Sogar eine Auslands-Krankenversicherung müssten, die an einer Kostenübernahme von Heilpraktiker-Behandlungen interessierten Versicherten, bei einigen Anbietern gleichzeitig mit abschließen.
Zusatzversicherungen ausschließlich für Heilpraktiker-Leistungen lohnen nicht
So kommt Finanztest zu dem Ergebnis, dass sich eine Zusatzversicherung für Kunden, denen es ausschließlich um die Heilpraktiker-Behandlung geht, nur selten lohnt. Die Versicherten müssten schon sehr regelmäßig den Heilpraktiker aufsuchen und Behandlungskosten von mehreren hundert Euro im Jahr verursachen, damit sich die Zusatzversicherungen für sie rechnen. In einem solchen Fall ist jedoch zu bezweifeln, ob die Privaten Krankenversicherungen den Kunden überhaupt akzeptieren. Denn entgegen der GKV können sich die privaten Versicherer ihre Mitglieder aussuchen und werden auch in Zukunft längst nicht jeden Kunden akzeptieren bzw. einen Risikozuschlag verlangen oder die Behandlung bestimmter Erkrankungen ganz vom Versicherungsschutz ausschließen. Insbesondere chronisch Kranke haben es hier oft schwer eine entsprechende Versicherung zu erhalten. Da die Beiträge der Zusatzversicherungen für die Heilpraktiker-Behandlung sich zudem bei seltener und kleiner Behandlung kaum lohnen, empfiehlt „Finanztest“ den Betroffenen ihre Behandlungskosten auch in Zukunft lieber selbst zu zahlen. Eine durchaus unerfreuliche Erkenntnis, denn obwohl viele Verfahren und Wirkstoffe aus dem Bereich der Naturheilkunde bzw. der Heilpraktiker-Behandlung erfolgversprechend sind, müssen die Patienten die Kosten einer solchen Behandlung selber tragen.
Komplette Leistungspakte als Alternative?
„Finanztest“ betont jedoch, dass für Kunden, die neben der Heilpraktiker-Behandlung ohnehin eine Zusatzversicherung zu Brillen und Zahnersatz abschließen wollen, manche Angebote durchaus lohnenswert sind. Insgesamt bieten allerdings nur 5 der getesteten Zusatzversicherungen „gute“ Heilpraktiker-Leistungen an, wobei dies neben dem Tarif maxi der Schweizer Versicherung CSS drei Tarife der Gothaer und einer der SDK sind. Keines der getesteten Angebote wurde von „Finanztest“ mit einem „Sehr gut“ für die Heilpraktiker-Leistungen bewertet. Maßgeblich dafür war, dass die Versicherer ihre Leistungen an verschiedenen Stellen stark einschränken. So sind die erstattungsfähigen Ausgaben zum Beispiel häufig auf einen gewissen Höchstbetrag begrenzt und selbst bei der großzügigsten Versicherung werden maximal 80 Prozent der Behandlung übernommen.
Versicherungen übernehmen maximal 80 Prozent
In einem entsprechenden Rechenmodell von „Finanztest“ zahlt ein Patient für eine Akupunkturbehandlung mit insgesamt zwölf Sitzungen 900 Euro und bekommt aus dem leistungsstärksten Tarif maxi der CSS 720 Euro erstattet. Bei einer zweiten Sitzung im selben Jahr mit den gleichen Kosten würde der Patient jedoch nur 80 Euro von seiner Versicherung erstattet bekommen, da die Versicherung lediglich Kosten von maximal 800 Euro in zwölf Monaten akzeptiert. So werden sich die Betroffenen trotz eventueller gesundheitlicher Beschwerden gut überlegen, ob sie eine entsprechende naturheilkundliche Behandlung in Anspruch nehmen.
Finanztest rät Risiken einzeln abzusichern
Kunden die weniger an einer Heilpraktiker-Behandlung, sondern eher an einem umfassenden Zahnersatz oder exquisiten Brillen interessiert sind, sollte nach Empfehlung von „Finanztest“, die verschiedenen Risiken einzeln absichern, um Kosten zu sparen. Die kompletten Zusatzversicherungspakete lohnen sich auch hier eher selten. So sollten zum Beispiel Kunden, die in erster Linie Wert auf eine umfassende Kostenübernahme für Zahnersatz legen, laut Ratschlag von „Finanztest“eine explizite Zahnzusatzversicherung abschließen.
Zahnzusatzversicherungen können sich lohnen
Insbesondere im Bereich des Zahnersatzes sind Zusatzversicherungen häufig vorteilhaft, da die gesetzlich Krankenversicherten zahlreiche Behandlungen wie zum Beispiel Implantate überwiegend selbst bezahlen müssen und die GKV nur einen festen Zuschuss für jeden Zahn-medizinischen Befund gewährt. Dieser Zuschuss deckt zwar einen Teil der Kosten ab, jedoch bleibt selbst bei der ausschließlichen Regelversorgung ein gewisser Eigenanteil an den Patienten hängen. Dieser beträgt zum Beispiel beim höchstmöglichem Zuschuss zu den Gesamtkosten von 250 Euro für eine Kassenkrone 92 Euro, die der Versicherte selber bezahlen muss. Kosten für exklusive Leistungen wie Implantate, die anstatt eines herausnehmbaren Gebisses fest mit dem Kiefer verbunden werden, sind ohnehin nur zu einem sehr geringen Teil erstattungsfähig. Hier können Rechnungen von rund 2.000 Euro je Zahn am Patienten hängenbleiben. Daher ist eine Zahnzusatzversicherung für viele Versicherte relativ lukrativ.
Leistungen für Brillenträger oft Versicherungspaketen enthalten
Auch gesetzlich-versicherte Brillenträger können Zusatzversicherungen abschließen, die explizit auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und laut „Finanztest“ eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes darstellen können. Denn seit 2004 tragen die meisten Betroffenen die Kosten für ihre Brillengläser vollständig selber. Lediglich schwer Sehbehinderte erhalten von den gesetzlichen Versicherungen noch einen Zuschuss für ihre Gläser und die Brillenfassung sowie besondere Wünsche wie zum Beispiel die Entspiegelung der Gläser müssen Patienten ohnehin schon länger aus eigener Tasche bezahlen. Da fast 62 Prozent der Erwachsenen in Deutschland, laut einer Studie des Umfrageinstituts Allensbach, Brillenträger sind, bieten viele der kompletten Zusatzversicherungspakete entsprechende Leistungen für Brillen mit an. Wobei „Finanztest“ auch hier einige „gute“ Angebote unter den getesteten Zusatzversicherungen ermittelt hat. Von Neukunden, die bereits Brillenträger sind, verlangen jedoch alle Versicherungen einen entsprechenden Beitragszuschlag.
Keine falschen Angaben bei Vertragsabschluss
„Finanztest“ warnt im Rahmen Studie auch noch einmal davor, falsche gesundheitliche Angaben bei der Antragsstellung zu machen, denn der Versicherungsschutz verfällt, sobald die Versicherung davon erfährt. Da die Kunden bei Antragsstellung ihre Ärzte und Therapeuten anderer Heilberufe von der Schweigepflicht entbinden und die Versicherungen so ohne weiteres nachforschen können, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein eventueller Schwindel auffällt zudem recht hoch. Auch hilft es wenig eine Zusatzversicherung kurz vor einer Behandlung abzuschließen, da die Versicherten drei Monate warten müssen, bevor sie erstmals Leistungen beanspruchen können (bei Zahnersatz sogar acht Monate).
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.