Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zur Altersschätzung fragwürdigen Röntgenuntersuchungen unterzogen
04.12.2013
Röntgenaufnahmen haben in der Medizin einen hohen Stellenwert, doch bergen sie auch ein beachtliches Gesundheitsrisiko. Die hierzulande vielfach angewandte Praxis, das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Ausweispapiere in Deutschland ankommen, durch eine Altersschätzung mit Hilfe von Röntgenaufnahmen zu ermitteln, wird daher von den „Internationalen Ärzten für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW) äußerst kritisch bewertet.
Heute ist bekannt, dass die Dosis-Wirkungs-Beziehung bei Röntgenstrahlung linear ohne Schwelle verläuft, also keine Grenze besteht, unterhalb der ionisierende Strahlung unbedenklich wäre, erläutern die IPPNW-Experten. Daher seien Ärztinnen und Ärzte nach der Röntgenverordnung (RöV) dazu verpflichtet, Röntgenuntersuchungen nur durchzuführen, wenn der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Röntgenaufnahmen zur Altersbestimmung verstoßen hier eindeutig gegen die RöV. Zudem sind die Ergebnisse der Untersuchung wenig aussagekräftig, berichtet Dr. Winfrid Eisenberg vom Arbeitskreis Atomenergie der IPPNW.
„Für Röntgenaufnahmen zur Altersschätzung gibt es keine medizinische Indikation. Schon deshalb ist diese Untersuchung unzulässig“, erläuterte Dr. Eisenberg und ergänzte: „Darüber hinaus tragen die Röntgenuntersuchungen zur Altersschätzung nichts bei, denn die Abweichung vom Mittelwert kann zwei bis drei Jahre nach unten und nach oben ausmachen.“ Seiner Ansicht nach sollten Ärztinnen und Ärzte derartige Untersuchungsaufträge daher zurückweisen. Für die betroffenen minderjährigen Flüchtlinge seien die Untersuchungen nicht nur unter gesundheitlichen Aspekten äußerst kritisch, sondern nicht selten würden sie auf Basis der Ergebnisse fälschlicherweise als volljährig behandelt, müssen ihr Verfahren ohne Vormund führen und können in Abschiebehaft genommen werden, so Dr. Eisenberg weiter. Der IPPNW-Experte kommt zu dem Schluss, dass der Umgang deutscher Behörden mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oft „menschenunwürdig“ ist. Im Gespräch mit „Heilpraxisnet.de“ begründete Dr. Eisenberg die IPPNW-Position.
Heilpraxisnet: Herr Dr. Eisenberg Ihre Organisation hat bereits mehrfach auf das kritische Vorgehen bei der Altersschätzung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hingewiesen. Wie viele Flüchtlinge sind Ihrer Einschätzung nach von diesen Maßnahmen betroffen?
Dr. Eisenberg: Im Jahr 2012 wurden 4.767 unbegleitet eingereiste junge Flüchtlinge von den Jugendämtern in Obhut genommen. Da nicht alle, die unter 18 Jahre alt sind, Einspruch gegen behördliche oder ärztliche „Altersfestsetzungen“ erheben, liegt die tatsächliche Zahl der Betroffenen sehr viel höher.
Welchen Gesundheitsrisiken werden die Betroffenen ausgesetzt?
Wenn nicht nur die Hand, sondern auch das Gebiss (Orthopantomogramm) und die Schlüsselbein-Brustbein-Gelenke (Computertomografie) röntgenologisch untersucht werden, ergibt sich eine Strahlenbelastung von ca. 800 µSv (Mikrosievert); als Grenzwert für die Jahresbelastung der Normalbevölkerung mit ionisierenden Strahlen aus künstlichen Quellen ist hierzulande 1 mSv (1 Millisievert = 1000 µSv) festgelegt worden. Demnach wird dieser Jahresgrenzwert durch die genannten Untersuchungen in kürzester Zeit fast erreicht. Zahlreiche Studien belegen, dass diagnostisches Röntgen Krankheiten (z.B. Krebs) auslösen kann. Kinder und Jugendliche sind zudem strahlenempfindlicher als ältere Menschen.
Können die Flüchtlinge die Röntgenuntersuchungen ablehnen oder sich auf rechtlichem Weg gegen diese wehren?
Theoretisch könnten die Jugendlichen die Röntgenuntersuchungen ablehnen; ihnen wird aber gesagt, das gehöre nun mal dazu und sei ganz ungefährlich. Es wird ihnen auch vermittelt, dass "mangelnde Mitarbeit" ihr Verfahren ungünstig beeinflussen würde.
Wie wird von offizieller Seite der offensichtliche Widerspruch zwischen den Grundsätzen der RöV und den Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung bewertet?
Es wird behauptet, ohne Röntgenuntersuchungen könne man ein Altersgutachten nicht durchführen. Es wird auch gesagt, ein gerichtlich erteilter Gutachtenauftrag hebe die RöV an dieser Stelle auf. Das ist aber falsch: Die "rechtfertigende Indikation" muss ärztlich gestellt werden.
Wie sollte Ihrer Ansicht nach mit den betroffenen Flüchtlingen verfahren werden?
Bei Zweifel am angegebenen Alter ist eine genaue Beobachtung des jungen Flüchtlings erforderlich, eine ausführliche Anamnese ohne Zeitdruck und Verhör-Atmosphäre, wobei auch auf die Schuldaten zu achten ist. Es gilt, einen jungen Menschen nicht auf sein Knochenalter zu reduzieren, sondern sich einen umfassenden Eindruck von seiner Persönlichkeit, seinem Verhalten, den vorhandenen oder fehlenden Emotionen, dem sozialen und intelektuellen Entwicklungsstand etc. zu verschaffen. So ist es am Ende möglich, auch das Alter einzuschätzen. Wir nennen das die "holistische" (ganzheitliche) Herangehensweise. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.