Straffreie Wette: Augenarzt macht zweites Abi
30.11.2013
Ein Augenarzt muss für eine ungewöhnliche Wette keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Er hatte nach 37 Jahren ein zweites Mal das Abitur gemacht.
Kneipenwette mit Freunden
Der Düsseldorfer Augenarzt Dr. Eckhard Roth hatte sich auf eine ungewöhnliche Kneipenwette mit Freunden eingelassen. Nachdem er bereits 1976 die Abi-Prüfung am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Düsseldorf abgelegt hatte, hat er 37 Jahre später ein zweites Mal das Abitur durchlaufen und die Prüfungen bestanden. Er hatte erklärt: „Wir saßen mit alten Schulkollegen zusammen und waren in Bierlaune.“ Wie am Freitag bekannt wurde, muss er dafür keine strafrechtlichen Folgen befürchten.
Keine Straftat erkennbar
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte der Nachrichtenagentur dpa gegenüber, man habe den Fall eingehend geprüft und festgestellt: „Es ist keine Straftat erkennbar und somit gibt es auch keinen Anlass für Ermittlungen.“ Eingeschaltet wurde die Staatsanwaltschaft von der Düsseldorfer Bezirksregierung.
Spaßfreie Bezirksregierung
Roth, Doktor der Medizin und Physik, der auch ein Mathematik-Diplom sein Eigen nennt, hatte auf die strafrechtliche Prüfung gelassen reagiert: „Das können die alles gerne überprüfen, da habe ich kein Problem mit.“ Er hatte zudem über den Schritt der Bezirksregierung gemeint: „Die sind schon ein bisschen spaßfrei.“
Augenarzt hat sich selbst gemeldet
Die Behörde hatte damit argumentiert, dass das Abitur nur einmal abgelegt werden dürfe. Der Augenarzt hatte sich daher als angeblicher Schiffskoch auf einem Kreuzfahrtschiff mit gefälschtem Lebenslauf beworben und somit seine Zulassung zu den Prüfungen erschummelt. Sein erfolgreiches Medizinstudium erwähnte er darin nicht. Nachdem diese Hintergründe bekannt wurden, hatte die Bezirksregierung das Abiturzeugnis zurückgefordert. „Ein Zentralregister für abgelegte Prüfungen gibt es nicht“, wie ein Sprecher der Bezirksregierung erklärte. Daher seien Mitarbeiter dem Fall erst nachgegangen, als sich der Augenarzt selbst gemeldet hatte. (ad)
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
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