Die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erfolgt in Deutschland über die Apotheke, wobei hier die Beratung zu Wirkung und Nebenwirkungen eine besondere Rolle spielt. Neben den rezeptpflichtigen Arzneien dürfen sämtliche Arzneimittel, die vor Anwendung eine Beratung erfordern, nur in Apotheken verkauft werden (Apothekenpflicht). Die Apotheken in ihrer bisherigen Form bilden insbesondere wegen der hier erfolgenden Beratung einen elementaren Bestandteil unseres Gesundheitssystems, doch haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend sogenannte Versandapotheken etabliert. Für sie gelten angepasste Grundsätze der Beratung und Experten fürchten daher eine nachlassende Beratungsqualität. (fp)
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