Eine Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung ist bei Reisen in Länder außerhalb der EU, die kein Sozialbakommen mit Deutschland geschlossen haben, dringend geboten. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten bei einem Unfall oder einer Erkrankung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Auch wird bei Behandlungen nur ein bestimmter Standardsatz der Kosten getragen, der im Einzelfall deutlich geringer liegen kann, als in dem jeweiligen Land für die Leistungen berechnet wird. Über die Auslandskrankenversicherung lässt sich auch der Rücktransport im Ernstfall sicherstellen. (fp)
(Bild 1: babimu/fotolia.com)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.