Der Begriff Auslandsrente bezeichnet die im Ausland erhaltenen Rentenbezüge. Der Großteil der so von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten Leistungen (rund 86 Prozent) richtet sich dabei an ausländische Staatsangehörige, die nach einer zeitweisen Beschäftigung und Einzahlung in die deutsche Kasse meist zurück in ihr Heimatland gegangen sind. Etwa 14 Prozent fällt auf Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben.
Verbringen Sie länger als sechs Monate pro Jahr im Ausland, treffen für Sie andere steuerliche Regeln (zum Beispiel die beschränkte Steuerpflicht) zu. Auch können Krankenversicherungen Nachzahlungen fordern, wenn zusätzliche Rentenbezüge festgestellt werden. Am besten sollten Sie sich, wenn Sie einen längeren Aufenthalt außerhalb von Deutschland planen, dahingehend beraten. Das Finanzamt Brandenburg fungiert zum Beispiel als zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Beim Bundesfinanzministerium können Sie sich informieren, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen für ein bestimmtes Land existiert, das regelt, in welchem Land ihre Rente besteuert wird.
(Bild 1: Jörg Lantelme/fotolia.com)
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