Eine Operation ist immer ein Risiko, und schwere Eingriffe können zum Tod führen. Absolute Sicherheit kann es in der Medizin nicht geben, und manche Todesfälle lassen sich nicht vermeiden, so hart sich das für die Hinterbliebenen anhört. Anders sieht es aus, wenn Ärzte Fehldiagnosen treffen und Chirurgen Fehler machen, ob aus Fahrlässigkeit oder fehlender Qualifikation. Oder wenn Mediziner lebensgefährliche Krankheiten nicht erkennen oder sogar Kriminelle den Tod von Patienten in Kauf nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Behandlungsfehler sind häufig
Der Medizinische Dienst des Bundes der Krankenkassen wies 2015 4.064 Behandlungsfehler nach. Die AOK schätzt aber die realen Kunstfehler auf circa 190.000 pro Jahr, und jedes zehnte Opfer würde laut AOK daran sterben. Ob Behandlungsfehler heute häufiger sind als in der Vergangenheit, lässt sich nicht nachweisen. Allerdings ist die Sensibilität der Patienten gewachsen, die mutmaßliche Fehler immer häufiger den Kassen melden.
Die ärztliche Verantwortung
Der Arztberuf erfordert eine immer größere Verantwortung: Mediziner verantworten nach wie vor Untersuchung, Diagnose und Therapie. Dazu kommt aber die Übersicht über die immer komplexeren Apparate, und der Arzt haftet auch, wenn Patienten zum Beispiel unter zu hoher Strahlenbelastung leiden, weil die Geräte nicht in Stand gehalten sind.
Mediziner müssen außerdem Patienten über die Chancen und Risiken einer Behandlung aufklären und ihnen die Zeit geben, sich zu entscheiden.
Wann haftet der Arzt?
Ein Arzt haftet, wenn er eine nicht angemessene, falsche oder nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechende Behandlung durchführt. Dabei gibt es aber, historisch bedingte und von Lobbyinteressen durchgesetzte Ausnahmen: Insbesondere die letzte Definition (nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechend) trifft zum Beispiel auch auf die Homöopathie zu, und trotzdem führen viele Ärzte – aufgrund ihrer Überzeugung von der Wirkung – homöopathische „Behandlungen“ durch.
Eine Komplikation nach einer Operation, ein schlechter Heilungsverlauf, unwirksame Medikamente, das alles muss kein Behandlungsfehler sein. Um einen solchen handelt es sich erst, wenn eine unangemessene, unterlassene, nicht sorgfältige oder unsachgemäße Behandlung eines Patienten nachweislich zu einem Schaden geführt hat.
Auch „trial and error“ ist nicht notwendig ein Behandlungsfehler. Bei unzähligen Erkrankungen überschneiden sich Symptome. Schwindel zum Beispiel kann ebenso an einem Vitamin-D-Mangel auftreten wie bei Erkrankungen des Gehirns, einem grippalen Infekt, Erkrankungen des Innenohrs wie der Halswirbelsäule und nicht zuletzt bei psychischen Problemen.
Ein Arzt, der Patienten über die möglichen Ursachen aufklärt, handelt nicht fahrlässig, wenn er erst einmal eine mögliche Ursache angeht, deren Behandlung mit wenig Nebenwirkungen verbunden ist, um zu sehen, ob die Beschwerden aufhören oder anhalten.
Eine falsche Behandlung kann auch daran liegen, dass ein Patient an einer sehr seltenen Erkrankung leidet, deren Symptome mit weit verbreiteten Beschwerden übereinstimmen. Dann handelt es sich zwar um einen Behandlungsfehler, nicht aber notwendig um Fahrlässigkeit des Arztes.
Hier gilt die Frage: Kann und müsste der jeweilige Arzt über dieses Krankheitsbild informiert sein? Wenn ja, dann handelt er fahrlässig, weil er die Erkrankung nicht erkennt. Wenn nein, dann nicht.
Diverse Krankheitsmuster bewegen sich in einem Grenzbereich, das heißt die neueste Forschung ist längst nicht jedem Praktiker bekannt.
Einfache und grobe Fehler
Behandlungsfehler unterlaufen dem Arzt in jedem Umgang mit Patienten: Diagnose, Behandlung, Beratung, Medikation oder Transport.
Eine Diagnose zu verschleppen kann ebenso ein Fehler sein wie eine falsche Diagnose, ein Nicht-Anerkennen des Patientenrechtes, die Ablehnung einer Behandlung, eine zeitlich unangemessene Aufklärung, eine inhaltlich unvollständige Aufklärung sowie ein Fehler beim Erheben des Befundes.
Bei einem einfachen Behandlungsfehler muss der Patient den Fehler nachweisen, bei einem groben Fehler muss jedoch der Arzt beweisen, dass er unschuldig ist.
Grobe Fehler sind definiert als Handlungen, die aus objektiver medizinischer Sicht unverantwortlich erscheinen, weil ein studierter Arzt einen solchen Fehler nicht machen dürfte.
Aus juristischer Sicht liegt ein Behandlungsfehler dann vor, wenn ein erstens nachweislich falsches Handeln des Arztes zweitens zu einem Schaden des Patienten führte, der drittens ursächlich auf dieses falsche Handeln zurückzuführen ist.
Juristisch irrelevant ist also ein Behandlungsfehler, der ohne Folgen für den Patienten blieb.
Behandlungsfehler haben zuerst einmal zivilrechtliche Folgen, nämlich Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Geschädigten. Handelt es sich um Fahrlässigkeit und dadurch verursachte fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung oder fehlende bzw. unzureichende Aufklärung und damit Körperverletzung, erwarten den Mediziner strafrechtliche Folgen.
Schuld oder Unschuld?
Nicht bei jedem Behandlungsfehler trifft den Arzt die Schuld. Ein Mediziner ist nicht verantwortlich, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen Methoden seiner Zeit anwendet, die sich später als schädlich heraus stellen.
Zum Beispiel traf die Ärzte keine Schuld, die in vergangenen Jahrhunderten Patienten mit tödlichen Krankheiten infizierten, weil niemand etwas von Bakterien und Viren wusste und Desinfektion wie Sterilität unbekannt waren.
In vollem Ausmaß schuldig sind indessen Ärzte, die aus Absicht oder Fahrlässigkeit Fehler bei Behandlungen begehen, die zur üblichen Praxis ihres Berufes gehören: Ein Chirurg, der eine einfache Naht so unsauber zieht, dass sich die Wunde infiziert, ein Zahnarzt, der ein großes Loch übersieht oder ein Mediziner, der einem Patienten mit stark blutenden Verletzungen ein Mittel verschreibt, das den Blutfluss anregt.
Ein Behandlungsfehler ist es auch, wenn die Therapie zwar gelingt, aber mildere Methoden zeitgemäß sind, zum Beispiel, wenn ein Zahnarzt einen Backenzahn mit Karies zieht, obwohl er das Loch hätte füllen können.
Kein Behandlungsfehler ist es, wenn ein Arzt eine neue und riskante Operation durchführt – bei voller Aufklärung und mit Einverständnis eines Patienten, den ohne Hilfe eine Erkrankung unweigerlich töten würde.
Das gilt zum Beispiel für die frühen Herztransplantationen, in denen das Immunsystem der Operierten die fremden Herzen abstieß und die Patienten nach kurzer Zeit starben.
Ursachen für Behandlungsfehler
1) Überarbeitung: Das medizinische Personal in Kliniken arbeitet unter hohem Zeitdruck, deswegen sind Flüchtigkeits-Fehler vorprogrammiert. Not- und Unfallärzte müssen in Sekunden Entscheidungen treffen, die Tod oder Leben bedeuten können.
2) Eitelkeit: Manche Ärzte pflegen gegenüber Patienten den Nimbus des Allwissenden und trauen sich nicht zu sagen „ich kenne die Ursache ihrer Beschwerden“ nicht. Oder sie sind zu eitel, eine falsche Diagnose zuzugeben und korrigieren sie nicht. Oder sie wissen, dass ein Kollege die entsprechende Krankheit besser behandeln könnte als sie selbst, verschweigen dies aber dem Patienten.
3) Unwissenheit: Oft behandeln Ärzte Erkrankungen falsch, weil sie von der tatsächlichen Krankheit keine Ahnung haben. Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn sie dieses Wissen haben könnten und zum Beispiel verpflichtet wären, Weiterbildungen zu besuchen, dies aber nicht tun.
4) Routine: Eine Operation, die meist ohne Probleme verläuft, kann einen erfahrenen Chirurgen dazu bringen, dass er nicht mit der gleichen Aufmerksamkeit auf Komplikationen achtet wie bei einem Eingriff, den er als riskant ansieht. Entstehen dann ernsthafte Probleme, erkennt er sie vielleicht erst, wenn es zu spät ist.
5) Fehlende Erfahrung: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, sagt ein altes Sprichwort, und auch in der Medizin lernen Ärzte aus der Praxis.
6) Falsche Überzeugung: Ein Heiler kann von einer wissenschaftlich widerlegten Methode so überzeugt sein, dass er sie durchführt, weil er überzeugt ist, dass sie wirkt.
7) Profitgier: Falsche Behandlung ist es auch, wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinischen Grund länger als nötig im Krankenhaus lässt, langwierige Therapien verordnet, obwohl er weiß, dass diese überflüssig sind oder teure Medikamente verschreibt, obwohl es günstigen Ersatz gibt.
Messer im Körper
Jorge Alberto Gonzalez Campos aus El Salvador wurde 1995 Opfer eines Raubüberfalls. Einer der Täter stach ihm mit einem Messer in den Kopf. Gonzales kam in eine Klinik, und Ärzte behandelten die Wunde, meinten aber, die Klinge nicht entfernen zu können.
Sie verschwiegen dem Betroffenen, dass die Klinge im Kopf blieb. Erst 12 Jahre später fühlte Gonzales eine merkwürdige Beule in der Haut und fühlte die Form einer Klinge. Er suchte Ärzte auf, die weigerten sich aber, ihn zu operieren.
Erst sechs Jahre später entfernte der Neurochirurg Eduardo Lovo das Messer aus dem Körper des jetzt 44 Jahre alten Mannes. Heraus kam eine neun Zentimeter lange Klinge, die bis zur linken Augenhöhle eingewachsen war.
Der Kanadier Bill McNeely kam nach einer Schlägerei in ein Krankenhaus. Ärzte versorgten eine Wunde im Rücken und nähten sie zu. Eine Beule bildete sich, die Haut juckte und McNeely suchte immer wieder Ärzte auf. Die sagten, ein verletzter Nerv verursache die Schmerzen, entwarfen aber kein Röntgenbild.
McNeely kam anschließend in das Gefängnis, und jedes Mal, wenn die Wärter ihn mit Metalldetektoren nach Waffen absuchten, schlugen die Geräte Alarm. Eines Tages kratzte er sich am Rücken, und es hörte sich an wie Metall.
Den Ausschlag gab seine Freundin. Die sah die Form unter der Hautoberfläche und sagte: „Da steckt ein Messer in deinem Rücken, Billy.“ Ein Chirurg entfernte wenig später eine sieben Zentimeter lange Klinge aus dem Körper des Kanadiers.
Frau stirbt, weil Ärzte sie für tot halten
2013 zog sich eine 72-jährige Frau schwere Verletzungen zu. Sie hatte einen Verkehrsunfall bei Itzehoe. Die anwesenden Ärzte diagnostizierte den Tod.
Der Leichenbestatter staunte später nicht schlecht, denn als er den Leichensack öffnete, atmete die Betroffene. Am Abend starb sie an ihren Kopfverletzungen.
Bei sofortiger Behandlung hätte sie vermutlich überlebt.
Tod nach Mandelentzündung
Marijke kam 2006 in ein Krankenhaus, um ihr die Mandeln zu entfernen, eine einfache Operation. Doch danach leiteten die Mediziner Sauerstoff falsch ein, ihr Bauch blähte sich, und die Beine des Mädchens wurden blau.
Die Ärzte machten eine Not-Operation, um die Luft aus dem Bauch zu bekommen und nahmen Marijke den Blinddarm heraus, ohne dass sie mit diesem jemals Beschwerden gehabt hätte.
Das Mädchen spuckte nach der Operation Blut, und Blut trat aus dem Schnitt am Bauch, der von der Brust bis zum Schambein verlief.
Um 22 Uhr kam sie in eine andere Klinik, und wurde dort gründlich untersucht. Die Ärzte stellten fest, dass sie schwere Schäden an Lunge und Leber hatte. Außerdem hatte sie Loch im Magen, was die Ärzte, die die Not-OP machten, übersehen hatten.
Die Ärzte im zweiten Krankenhaus schlossen das Loch im Magen bei einer weiteren OP. Dabei fiel Marijke ins Koma und wachte nicht mehr auf. Am 29.11. 2006 starb sie mit 14 Jahren.
Der Anästhesist der ersten Klinik erhielt eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Das Verfahren wurde eingestellt.
Herzstillstand bei Schönheits-OP
Carolin Wosnitza wurde als „Sexy Cora“ in Pornofilmen bekannt. Sie hatte bereits einige kosmetische Operationen hinter sich, als sie sich die Brust vergrößern lassen wollte.
Während der OP wurde sie nicht ausreichend beatmet. Das Herz stand still, und die junge Frau starb. Der Warnton des Gerätes war ausgeschaltet.
Die Narkoseärztin erhielt wegen fahrlässiger Tötung eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Wosnitzas Zuhälter und Witwer erhielt im April 2016 Schmerzensgeld von fast 500.000 Euro.
Das falsche Bein amputiert
Ärzte in einem Krankenhaus in Österreich amputierten 2010 einer 91-jährigen Frau das falsche Bein. Sie bemerkten ihren Fehler und amputierten ihr auch noch das zweite Bein.
Das Krankenhaus entließ den verantwortlichen Arzt.
Fehldiagnose aus böser Absicht
Ein holländischer Arzt diagnostizierte bei circa 200 Menschen schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Alzheimer oder Demenz, obwohl Tests die Diagnosen nicht bestätigten.
Die Richter urteilten, er habe „bewusst und absichtlich“ falsche Diagnosen gestellt. 2014 erhielt der Betrüger drei Jahre Haft ohne Bewährung.
Was können Patienten tun?
Heiler diagnostizieren oft falsch aus Fachblindheit: Ein Neurologe wird bei Kopfschmerzen zuerst nach Nervenstörungen suchen, ein Experte für psychosomatische Krankheiten nach psychischen Problemen, ein Physiotherapeut vermutet vielleicht verspannte Nackenmuskeln.
Patienten sind also gut beraten, sich selbst zu informieren, zum Beispiel über Internetportale, und sollten ihren Arzt immer auch fragen, welche Erkrankungen noch in Frage kommen könnten.
Wer unter bestimmten Symptomen leidet, kann ein Tagebuch anlegen, in dem er oder sie im Detail beschreibt, was passiert, und auch notiert, was welcher Arzt dazu sagte.
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler können Betroffene die Krankenkasse benachrichtigen. Hält die Kasse den Verdacht für berechtigt, dann trägt diese das Anliegen einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor. Der schätzt dann ein, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte oder ob es Komplikationen gab, die nicht in der Verantwortung des Arztes liegen.
Bei begründetem Verdacht erstellt der MDK ein wissenschaftliches Gutachten, damit können die Betroffenen entweder einen außergerichtlichen Vergleich erreichen oder ein Klageverfahren erwirken. (Dr. Utz Anhalt)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesministerium für Gesundheit: Behandlungsfehler (Abruf: 13.08.2019), bundesgesundheitsministerium.de
- Verbraucherzentrale NRW e.V.: Verdacht auf Behandlungsfehler: Das müssen Sie wissen (Abruf: 13.08.2019), verbraucherzentrale.de
- Bundesärztekammer: Behandlungsfehler-Statistik (Abruf: 13.08.2019), bundesaerztekammer.de
- Majcher-Byell, Monika: Arztrecht: Wann Ärzte für Behandlungsfehler einstehen müssen, Dtsch Arztebl, 2016, aerzteblatt.de
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Behandlungsfehler (Abruf: 13.08.2019), knappschaft.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.