Die BKK für Heilberufe bestand als gesetzliche Krankenversicherung von 1996 bis Ende 2011 und wurde anschließend – nach gescheiterten Fusionsversuchen – durch das Bundesversicherungsamt geschlossen. Ein wirtschaftlicher Betrieb der BKK für Heilberufe ließ sich angesichts des über mehrere Jahre anfallenden zweistelligen Millionendefizits nicht mehr darstellen. Mehr als 100.000 Versicherte mussten sich infolge der Schließung eine neue gesetzliche Krankenversicherung suchen. Der Geschäftsbetrieb der BKK für Heilberufe wird seither als “Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung” fortgesetzt, bis sämtliche Angelegenheiten der ehemaligen Kunden, Leistungserbringer und anderer Personen und Organisationen mit Geschäftsbeziehungen zur BKK abgeschlossen wurden. (fp)
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