Hippokrates war der bekannteste griechische Arzt der Antike. Er kam 460 v. u. Z auf der Insel Kos zur Welt, und seine Familie leitete ihre Wurzeln von Äskulap, dem Gott der Heilkunde ab. Der junge Hippokrates lernte das medizinische Handwerk von seinem Vater Herakleidas.
Inhaltsverzeichnis
Hippokrates
Der Grieche Hippokrates gilt als der Begründer der Medizin als Wissenschaft. Er sah in (den meisten) Krankheiten kein Wirken der Götter, sondern lehrte die empirische Methode, die aus Beobachtungen von Krankheitssymptomen eine Systematik entwickelt.
Der Hippokratische Eid
Der Eid des Hippokrates galt lange als ethische Verpflichtung des Arztes, und bis weit in die Neuzeit schworen Mediziner damit, eine Ethik nicht zu verletzen, die sich dem Heilen verpflichtet. Allerdings stammt dieser Eid vermutlich nicht von dem antiken Griechen selbst.
Wie bei vielen Großen der Geschichte, Mohammed, Karl, dem Großen oder Robin Hood, schrieb die Nachwelt, Hippokrates Taten und Worte zu, die Weltanschauungen und Entwicklungen einer Gesellschaft spiegeln.
Der „Eid des Hippokrates“ zeigt insofern vermutlich die Richtlinien der griechischen Ärzte auf und nicht das Bekenntnis eines einzelnen Mannes.
Inhalt des Eids
Er beginnt mit den Worten: „Ich schwöre bei Apollon, dem Arzt, bei Asklepios, Hygieia und Panakeia und bei allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen mache, daß ich entsprechend meiner Kraft und meinem Urteilsvermögen folgenden Eid und folgenden Vertrag erfüllen werde.“
Dieses „Schwören bei den Göttern“ war vergleichbar dem christlichen „Schwur bei Gott“, ging also weit über eine reine Verpflichtung hinaus.
Er fährt fort: „Denjenigen, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich zu achten meinen Eltern, ihn an meinem Lebensunterhalt teilhaben zu lassen und ihm an den für ihn erforderlichen Dingen, wenn er ihrer bedarf, Anteil zu geben, seine Nachkommenschaft meinen männlichen Geschwistern gleich zu werten, sie diese Kunst zu lehren, wenn sie sie zu lernen wünschen, ohne Entgelt und Vertrag, an Unterweisung, Vorlesung und an der gesamten übrigen Lehre Anteil zu geben meinen Söhnen und den Söhnen dessen, der mich unterrichtet hat, den vertraglich gebundenen und durch ärztlichen Brauch eidlich verpflichteten Schülern, sonst aber niemandem.“
Studierende schwören diesen Eid heute nicht mehr. Das ist auch gut so. Denn, dem Wortlaut verpflichtet, müssten sie ihr Leben lang einen Teil ihres Gehaltes an ihre Professoren abgeben, dessen Kinder kostenlos als Ärzte ausbilden und dürften zudem medizinisches Wissen nicht öffentlich weitergeben.
Der nächste Satz entspricht einem Arzt, der sich dem Wohl des Patienten verpflichtet: „Diätetische Maßnahmen werde ich zum Nutzen der Kranken entsprechend meiner Kraft und meinem Urteilsvermögen anwenden; vor Schaden und Unrecht werde ich sie bewahren.“
Für ein modernes Verständnis von Medizin eignet sich der folgende Absatz jedoch nicht: „Auch werde ich niemandem auf seine Bitte hin ein tödlich wirkendes Mittel geben, noch werde ich einen derartigen Rat erteilen; in gleicher Weise werde ich auch keiner Frau ein fruchtabtreibendes Zäpfchen geben. Rein und heilig werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland auch heute nicht erlaubt, allerdings fordern humanistische Verbände, diese Beihilfe zum Freitod zuzulassen. Hippokrates erlaubt indessen nicht einmal, dass ein Arzt einem Menschen raten darf, wie er eigenständig aus dem Leben scheiden könnte.
Am Gelöbnis, keine Mittel zu stellen, die die Frucht abtreiben, hätten christliche Abtreibungsgegner ihre Freude. Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau im modernen Denken hat diese unterlassene Hilfeleistung bei der Abtreibung nichts zu tun. Der Satz ist so generell gehalten, dass er auch Abtreibung nach einer Vergewaltigung beinhalten müsste.
Abgrenzung des eigenen Kompetenzbereichs
Des weiteren verpflichtet sich der Arzt auf seinen Kompetenzbereich: „Das Schneiden werde ich nicht anwenden, nicht einmal bei Steinleidenden, dies werde ich vielmehr den Männern überlassen, die diese Tätigkeit ausüben.“
Heute würde dies bedeuten, dass ein Arzt nicht operieren darf. In Hippokrates Zeit handelte es sich um Selbstschutz. Ärzte hatten in Griechenland längst nicht die Reputation, die sie heute genießen, und auch einfache Operationen waren mit Risiken verbunden. Risikofrei ist auch heute keine einzige Operation am menschlichen Körper.
Wenn sich die Wunde infizierte, oder die Beschwerden sich verstärkten, lief der Arzt Gefahr, aus der Stadt verbannt zu werden. Diese Arbeit den „Männern fürs Grobe“, den Steinschneidern zu überlassen, diente vermutlich dazu, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Dann wieder formuliert der Eid ein Verhalten, das für einen Arzt auch heute selbstverständlich sein sollte: „In alle Häuser, die ich betrete, werde ich eintreten zum Nutzen der Kranken, frei von jedem absichtlichen Unrecht, von sonstigem verderblichen Tun und von sexuellen Handlungen an weiblichen und männlichen Personen, sowohl Freien als auch Sklaven.“
Das Gebot, Patienten nicht sexuell zu missbrauchen, ist auch heute elementar für die ärztliche Praxis – für Ärzte, die es mit körperlich Wehrlosen zu tun haben, ebenso wie für Therapeuten, denen es leicht fiele, psychisch Abhängige sexuell auszubeuten.
Ärztliche Schweigepflicht
Am Ende steht der Satz, der für Ärzte in Deutschland auch gesetzlich verbindlich ist, nämlich die ärztliche Schweigepflicht: „Was auch immer ich bei der Behandlung oder auch unabhängig von der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre, werde ich, soweit es niemals nach außen verbreitet werden darf, verschweigen, in der Überzeugung, dass derartige Dinge unaussprechbar sind.“
Allerdings ist diese Schweigepflicht in Hippokrates Zeit nicht losgelöst von der Verpflichtung dem Lehrer und seinen Kindern gegenüber. Es geht weniger um die Privatsphäre der Patienten, sondern um das Geheimwissen des Arztes, das dieser nur gegenüber seinen Schülern weitergibt, damit es dem ausgewählten Kreis vorbehalten bleibt.
Der Eid schließt mit den Worten: „Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge es mir zuteil werden, daß ich mich meines Lebens und meiner Kunst erfreue, geachtet bei allen Menschen für alle Zeit, wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, möge das Gegenteil davon eintreten.“
Das Genfer Gelöbnis
Heute ist für Ärzte in Deutschland nicht mehr der Eid des Hippokrates entscheidend, sondern die Deklaration von Genf. Sie wurde 1948 auf der medizinischen Weltvereinigung angenommen und gilt als direkte Konsequenz aus dem Dritten Reich.
Die Ärzte der Nazis hatten sämtliche Menschenrechte millionenfach gebrochen: Sie hatten Menschen mit Behinderungen der Ermordung zugeführt, mittels „Rasseuntersuchungen“ Menschen in Osteuropa der Vernichtung ausgeliefert, sie führten unmenschliche Versuche an Häftlingen in KZs durch.
Ähnlich wie die UNO-Konvention zur Verhinderung des Völkermords eine Konsequenz auf den millionenfachen Völkermord der Nazis war, schlug die Genfer Deklaration Eckpfeiler einer ärztlichen Ethik ein, nachdem Ärzte jegliche Ethik zerstört hatten.
Wortlaut der Deklaration
1) Ich verpflichte mich feierlich, mein Leben dem Dienste der Menschlichkeit zu weihen.
2) Ich will meinen Lehrern die Achtung und die Dankbarkeit erweisen, auf die sie Anspruch haben.
3) Ich will meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
4) Die Gesundheit meines Kranken soll meine oberste Erwägung sein.
5) Ich will die mir anvertrauten Geheimnisse respektieren, sogar noch nach seinem Tode.
6) Ich will mit allen in meiner Macht stehenden Mitteln die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes hochhalten.
7) Meine Kollegen sollen meine Brüder sein.
8) Ich will nicht zulassen, dass Erwägungen über Religion, Nationalität, Rasse, Parteipolitik oder sozialen Stand zwischen meine Pflichten und meine Kranken treten.
9) Ich will mit höchster Ehrfurcht das menschliche Leben von der Zeit der Empfängnis an erhalten.
10) Ich will selbst unter Drohung mein medizinisches Können nicht gegen die Gesetze der Menschlichkeit benutzen.
Das Genfer Gelöbnis zitiert in einigen Punkten den Hippokratischen Eid, nämlich bei der Schweigepflicht, dem Patientenwohl und der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens.
Die „Ehrfurcht“ vom Punkt der Empfängnis an ist aber so vage, dass sie Abtreibung nicht prinzipiell verbietet, und vor allem Verhütung zulässt.
Die Verpflichtung zur Menschlichkeit, selbst unter Drohung, und der absolute Vorrang des Verhältnis von Arzt und Patienten gegenüber Religion, Herkunft oder Partei, lassen sich als direkte Grenze zur Medizin der Faschisten verstehen. Sie bedeuten, dass der Arzt auch unter den schlimmsten politischen Bedingungen seiner Humanität treu bleiben muss. (Dr. Utz Anhalt)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.