Die Diagnose beschreibt den Gesundheitszustand beziehungsweise den Erkrankungsstatus eines Menschen. Bei der Erstellung der Diagnose (Diagnostik) wird anhand der Krankheitsgeschichte der Patienten, vorliegenden Symptomen, ärztlichen Untersuchungen (Abhorchen, Abtasten, Bewegugstests etc.) und weiteren, nach Bedarf zu wählenden, speziellen Diagnosemethoden (Bluttests, Röntgen, Ultraschall, Magnetresonanztomographie, Computertomographie, Biopsien usw.) das Beschwerdebild der Betroffenen analysiert. Idealerweise lässt sich hierbei eindeutig bestimmen, welche Erkrankung die Patienten plagt und es kann eine entsprechend gesicherte Diagnose gestellt werden.
Allerdings gestaltet sich die Diagnose oftmals kompliztiert und insbesondere Menschen mit seltenen Erkrankungen durchlaufen häufig eine regelreche Odysse von Arztbesuchen, bevor sie eine zutreffende Diagnose erhalten. Eine gründliche Anamnese (Erfassung der Krankheitsgeschichte) ist vor allem bei solchen komplizierten Diagnosestellungen ein wichtiges Instrument zur Indentifizierung vorliegender Ekrankungen. Doch bleibt für das Gespräch zwischen Arzt und Patient im Praxisalltag vielfach nur sehr wenig Zeit. So werden Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Symptomen gegebenfalls nicht erkannt, welche auch Anhalstpunkte für die Differentialdiagnose (Ausschluss anderer Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik) liefern könnten. Schlimmstenfalls folgt eine Fehldiagnose. Die Bedeutung der Anamnese für den weiteren Verlauf der Diagnostik ist daher keinesfalls zu unterschätzen, auch wenn sie alleine in der Regel nicht ausreicht, um eine verlässliche Diagnose zu stellen. (fp)
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