Die scheckkartengroße elektronische Gesundheitskarte ist die aktualisierte Form der Krankenkassenkarte. Sie wurde mit einer Chipkarte und einem Lichtbild der Versicherten erweitert. Auf der Chipkarte sollen neben den administrativen Daten des Inhabers auch Daten über eventuell vorhandene Krankheiten und Medikationspläne gespeichert werden, die im Ernstfall leben retten können. Ziel der elektronischen Gesundheitskarte ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und dem Patienten mehr Schutz durch besser zugängliche Dokumentation der Krankheitsverläufe und mehr Sicherheit gegenüber Missbrauch der Karte zu bieten.
Zusätzlich soll die elektronische Gesundheitskarte den bürokratischen Verwaltungsaufwand reduzieren. Diese gilt europaweit, da die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte als “Europäische Krankenversicherungskarte” genutzt werden kann. Im ersten Schritt der Einführung werden nur grundsätzliche Eckdaten der Versicherten gespeichert. Geplant ist jedoch, dass Informationen über Arztbriefe, Impfnachweise, Patientenakten, Organspende-Daten, Patientenverfügungen, Laborbefunde, Blutgruppen, Krankheitsverlauf und mögliche Allergien auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Die gespeicherten Daten sollen allerdings freiwillig sein. Ohne die Zustimmung der Versicherten werden keine Daten auf der Karte gespeichert. (vb)
(Bild 1: Stockfotos-MG/fotolia.com)
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