Als Hartz IV wird umgangsprachlich der Bezug von Arbeitslosengeld II, die sogenannte Grundversorgung, bezeichnet. Es ist eine Sozialleistung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch und soll den erwerbsfähigen Empfängern ein “menschenwürdiges” Leben ermöglichen. Träger der Leistung sind zum einen die Bundesagentur für Arbeit und die kreisfreien Städte als kommunale Träger andererseits.
Als erwerbsfähig gilt, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und nicht durch Krankheit oder Behinderung außerstande ist, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der Bedürftigkeit, die Regelleistung beträgt derzeit (Stand Februar 2019) 424 Euro.
(Bild 1: Lothar Drechsel/fotolia.com)
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