Der Begriff „Heilpraktiker” ist eine in Deutschland durch des Heilpraktikergesetz geschützte Berufsbezeichnung. Kennzeichnend für die Arbeitsweise eines Heilpraktikers ist der ganzheitliche Ansatz, der immer alle Aspekte des Menschen zu berücksichtigen versucht. Demnach dauert eine Behandlung im Schnitt auch deutlich länger als eine schulmedizinische Behandlung.
Die Heilpraktiker-Ausbildung dauert meist zwischen ein bis drei Jahre, je nachdem, welche der zahlreichen Möglichkeiten (von Fernstudium bis hin zu berufsbegleitenden Lehrgängen) gewählt wird. Heilpraktiker müssen eine staatliche schriftliche wie mündliche Prüfung ablegen und dürfen dann – ohne Approbation als Arzt – als solche freiberuflich tätig sein. Im Gegensatz zu Ärzten dürfen sie aber zum Beispiel keine Geburtshilfe leisten, Röntgenuntersuchungen durchführen oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. (mb)
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