Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bilden in Deutschland die Basis des Gesundheitsversicherungssystems. Bei den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Kostenübernahme für einen Großteil der Leistungen anhand eines bestimmten Leistungskatalogs, dessen Rahmen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert ist und dessen Details vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen werden. Angestellte beziehungsweise sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind bis zu einer gewissen Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Selbstständige und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (59.400,00 € im Jahr 2018) können indes wählen, ob sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Bei den privaten Krankenversicherungen wird die Kostenübernahme für die Leistungen individuell bei Vertragsabschluss definiert. So bestehen bei den Privaten Krankenversicherungen grundsätzlich erhebliche Unterschiede im Leistungsangebot und bei den Beitragssätzen. Zum Beispiel steigen letztere mit zunehmendem Alter oft erheblich, da sie sich an den anfallenden Kosten orientieren. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich in der GKV hingegen grundsätzlich am Einkommen der Versicherten aus und nicht an den entstehenden Kosten bzw. dem Gesundheitszustand der Versicherten. Zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen trotz der Ausrichtung an dem gemeinsamen Leistungskatalog jedoch ebenfalls Unterschiede. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der freiwilligen Leistungen und die Mitgliedsbeiträge, welche abhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags variieren. (fp)
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