Unter der Abkürzung „PKV” versteht man allgemeinhin eine Private Krankenversicherung. Diese kann zusätzlich neben der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden (für zusätzliche Leistungen) oder sie wird – bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, Selbsständigen und Beamten – anstelle der gesetzlichen Versicherung gewählt. Während die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse durch das Gesetz in Kraft tritt, basiert die Mitgliedschaft in einer privaten Versicherung auf einem privatrechtlichen Vertrag. Die PKVs sind dabei privatrechtliche Unternehmen (meist Aktiengesellschaften) und somit auch an Unternehmens- und Versicherungsrechte gebunden.
Im Gegensatz zu den Mitliedsbeiträgen in den gesetzlichen Krankenkassen sind die Beiträge in den privaten Kassen einkommensunabhängig. Sie richten sich nach den gewünschten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Die Leistungen in den gesetzlichen Versicherungen sind weitgehend einheitlich, die der privaten Versicherungen gehen zum Teil weit darüber hinaus (Chefarztbehandlungen, Einbettzimmer, etc.). Dafür gibt es in den gesetzlichen Krankenkassen einen Familienschutz, bei den privaten muss für jedes (dazukommende) Familienmitglied ein eigener Beitrag entrichtet werden.
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