Seit 2015 gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2019 übernimmt der Arbeitgeber – ebenso wie die deutsche Rentenkasse bei Rentnern – auch hier die Hälfte der Beträge, wobei der Zusatzbeitrag nach oben nicht begrenzt ist. Begründung für die Einführung der Zusatzbeiträge war unter anderem, einen größeren Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen.
(Bild 1: wsf-f/fotolia.com)
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