Häufig Glutamat in Lebensmitteln „ohne Geschmacksverstärker“
27.06.2011
Der Geschmacksverstärker Glutamat löst bei vielen Menschen erhebliche gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Hautrötungen und Übelkeit bis hin zum Erbrechen aus. Daher sind Personen mit einer Glutamat-Intoleranz dringend auf eine entsprechende Kennzeichnung der Lebensmittelprodukte angewiesen. Doch die Kennzeichnung „ohne Geschmacksverstärker“ führt laut Aussage des Verbraucherschutzministers von Baden-Württemberg, Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen), die Kunden häufig eher in die Irre, als zum Schutz vor möglichen gesundheitlichen Folgen beizutragen.
Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg hat bei der Untersuchung von 42 Lebensmittelprodukten mit der Kennzeichnung „ohne Geschmacksverstärker“ festgestellt, dass ein Großteil der Produkte sehr wohl Glutamat enthielt. Zwar wiesen die getestete Lebensmittel grundsätzlich kein künstliches Glutamat auf, aber sie enthielten oft Geschmacksverstärker aus Hefe oder Hefeextrakt, mit hohem natürlichen Glutaminsäure-Anteil, berichtet der baden-württembergische Verbraucherschutzminister. Den Konsumenten sei daher zu empfehlen, bei einer vorliegenden Glutamat-Intoleranz die Inhaltsangaben besonders gründlich zu studieren und auch auf die Verwendung von Hefe bzw. Hefeextrakten zu achten, da natürliches Glutamat ebenfalls zu den genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.
Großteil der getesteten Lebensmittel enthielt Glutamat
Obwohl alle getesteten Lebensmittel eindeutig als „ohne Geschmacksverstärker“ gekennzeichnet waren, haben die Experten des Verbraucherschutzministeriums Baden-Württemberg in 31 der 42 getesteten Lebensmittel Hefe oder Hefeextrakte mit hohem natürlichen Glutaminsäure-Anteil nachgewiesen. Zwar enthielt keines der Produkte den künstlichen Geschmacksverstärker Glutamat E 620, doch oft sei die Bezeichnung „ohne Geschmacksverstärker“ angesichts des hohen Anteils von Hefe und Hefeextrakten für die Verbraucher eher irreführend, erklärte der Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg, Alexander Bonde. Denn im Zweifelsfall drohen durch die enthaltene Glutaminsäure die gleichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie bei dem künstlichen Glutamat. Bei der Untersuchung des Verbraucherschutzministeriums Baden-Württemberg haben sowohl biologische als auch herkömmliche Lebensmittelprodukte – trotz anders lautender Kennzeichnung – Geschmacksverstärker enthalten. Dabei seien auch Tomatenprodukte als Geschmacksverstärker eingesetzt worden, berichtet der Verbraucherschutzminister. Da insgesamt eine Großteil der untersuchten Fertiggerichte und Trockensuppen Glutamat enthielt, sei an dieser Stelle die Bezeichnung „ohne künstliche Geschmacksverstärker“ eher angebracht, so der baden-württembergische Verbraucherschutzminister bei der Vorstellung des Ökomonitoring-Berichts am Montag in Stuttgart. Bonde empfahl den Verbrauchern, die Inhaltsangaben der Lebensmittelprodukte gründlich zu studieren.
Gesundheitsrisiko minimieren durch Kontrolle der Inhaltsangaben
Für die Betroffenen ist der lässige Umgang der Lebensmittelproduzenten häufig ein Ärgernis, mit dem sie sich im Alltag herumschlagen müssen. Denn die Unternehmen scheinen sich oftmals herzlich wenig um eine exakte Darstellung der enthaltenen Zusatzstoffe zu bemühen. Dies bestätigt sich nun auch bei der Kennzeichnung „ohne Geschmacksverstärker“. Dass Personen mit einer Glutamat-Intoleranz durch den Verzehr der Produkte möglicherweise gesundheitliche Beschwerden wie Hautrötungen, massive Kopfschmerzen oder Übelkeit in Kauf nehmen, spielt bei den zu Werbezwecken genutzten Herstellerangaben offensichtlich keine Rolle. Da auch die aktuellen Hinweise des baden-württembergischen Verbraucherschutzministerium voraussichtlich keine Änderungen auf Seiten der Unternehmen bewirken werden, bleibt den betroffenen Konsumenten am Ende nur die genaue Kontrolle der Inhaltsangaben, um den verstecken Geschmacksverstärkern auf die Spur zu kommen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. (fp)
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