E-Zigaretten in Hannover verboten: Privatnutzer nicht betroffen
31.12.2011
Obwohl die Stadt Hannover als eine der ersten Kommunen deutschlandweit ihren Bediensteten den Gebrauch von E-Zigaretten in Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt untersagt hat, müssen privat Nutzer der elektrischen Zigarette vorerst keine Einschränkungen befürchten.
Das für Bedienstete der Stadt ausgesprochene Verbot der E-Zigarette bleibt für die Öffentlichkeit bis auf weiteres ohne Folgen. Der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, erklärte am Donnerstag in Hannover, dass angesichts der fehlenden Rechtsgrundlage und in Ermangelung verlässlicher Erkenntnisse zu konkreten Gesundheitsrisiken, die Kommunen den Gebrauch der elektrischen Zigaretten zum Beispiel in Restaurants oder Diskotheken nicht untersagen können. An dieser Stelle sieht Bullerdiek zunächst den Gesetzgeber in der Pflicht.
E-Zigarette kommunalen Bediensteten verboten
Als vermeintlich ungefährliche Alternative erfreuen sich die E-Zigaretten derzeit bei Rauchern einer wachsenden Beliebtheit. Doch obwohl die elektrischen Zigaretten deutlich weniger Gesundheitsrisiken mit sich bringen als herkömmlicher Tabakkonsum, sind auch die E-Zigaretten keineswegs harmlos. Daher hat sich die Stadt Hannover dazu entschieden, ihren Bediensteten den Gebrauch in kommunalen Gebäuden und Fahrzeugen zu untersagen. Für die Öffentlichkeit bleibt dieses Verbot vorerst jedoch ohne Folgen. Ohne rechtliche Grundlage können die Kommunen privaten Nutzern den Gebrauch der E-Zigarette nicht verbieten. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, doch bevor eindeutige Studien zu den Gesundheitsrisiken der E-Zigarette vorliegen, ist eine rechtliche Regelung unter Abwägung der relevanten Faktoren kaum möglich.
Pauschales Verbot der elektrischen Zigaretten bisher umstritten
Wie der Sprecher des Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gegenüber der Nachrichtenagentur „dapd“ betonte, liegen dem Städte- und Gemeindebund bisher keine Beschwerden über den Gebrauch der E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden vor. Außerdem fallen die E-Zigaretten nach Auskunft des Sozialministeriums nicht unter die Rauchverbote nach dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz, erläuterte Thorsten Bullerdiek. Eine Ausweitung des Verbots könnte möglicherweise in den kommenden Monaten folgen, doch ist dies auf politischer Ebene bisher eher umstritten. So hat die FDP bereits klar Stellung gegen ein pauschales Verbot der E-Zigaretten bezogen.
Der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen, betonte, dass die elektrischen Zigaretten „eindeutig nicht unter die Nichtraucherschutzgesetze von Bund und Ländern“ fallen. An dieser Stelle seien die Bürger dem Grundverständnis eine liberalen Gesellschaft zufolge dazu aufgefordert eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen der Gebrauch der E-Zigaretten vertretbar ist, erklärte Oetjen. Auch sind die gesundheitlichen Risiken zuerst sorgfältig zu untersuchen, bevor über ordnungsrechtliche Maßnahmen nachgedacht wird, betonte der FDP-Sprecher. Einem Verkaufsverbot der E-Zigaretten steht der Politiker nach eigenen Angaben außerdem äußerst kritisch gegenüber, da „Verdrängung beliebter Genussmittel in den Graumarkt sich noch nie als nachhaltige Lösung erwiesen“ hat. (ag)
Lesen Sie zum Thema:
Hannover verbietet E-Zigarette
Zusatzstoffe in Tabak giftiger als angenommen
E-Zigarette: Gesundheitsgefahr nicht unterschätzen
Elektrische Zigarette ist gesundheitlich riskant
Elektrische Zigarette gesundheitlich unbedenklich?
Elektrische Zigarette mit krebserzeugenden Stoffen
E-Zigarette weniger schädlich als Zigaretten?
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.