NRW-Verbraucherschützer erteilen Frauenärzten Abmahnungen
24.05.2012
Bei fast jedem Frauenarzt ist es gängige Praxis: Mit der Anmeldung zur routinemäßigen Krebsvorsorge erhalten die Patientinnen gleichzeitig eine Liste von zusätzlichen Leistungen, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die freiwilligen Gesundheitsleistungen reichen vom Brustultraschall bis zur Knochendichtemessung. Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt mit Abmahnungen für Frauenärzte begonnen, denen sie unlautere Geschäftemacherei mit der Angst vor Krebs vorwerfen.
Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke hat negative Nutzen-Schaden-Bilanz
Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer die zur Krebsvorsorge angepriesene Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke. Diese sei nutzlos und habe sogar eine negative Nutzen-Schaden-Bilanz, berichtete Klaus Müller, Chef der NRW-Verbraucherzentrale. Auf Grundlage der Untersuchungen des medizinischen Dienst des Bundes der Krankenkassen erfolgte die Beurteilung der zusätzlichen Leistung zur Krebsvorsorge. Durch die Erteilung von Abmahnungen wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass die betroffenen Frauenärzte bestimmte Werbeaussagen für die Krebsvorsorgeuntersuchung unterlassen. Ein Ultraschall der Eierstöcke kostet zwischen 16 und 31 Euro und muss von gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Viele Frauenärzte würden schon auf ihrer Internetseite als wahre Verkaufsprofis auftreten, berichten die Verbraucherschützer. Häufig sei zu lesen, dass die Untersuchung eine deutlich verbesserte Chance biete, um den Krebs rechtzeitig zu erkennen. Es werde sogar damit geworben, den Krebs mittels Ultraschall um 70 Prozent früher diagnostizieren zu können als bei einer Tastuntersuchung. Ein Arzt werbe sogar mit „wissenschaftlichen Studien“ als Nachweis, die er jedoch nicht aufführe.
Verbraucherschützer Wolfgang Schuldzinski erklärt, dass die Verbraucherzentrale mit den Abmahnungen für Ärzte Neuland betrete: „Das ist etwas, was Ärzte noch nicht kennen, von der Verbraucherzentrale abgemahnt zu werden." Zukünftig planen die Verbraucherschützer weitere freiwillige Gesundheitsleistungen auf deren Nutzen zu prüfen. Es gehe um jährlich 1,5 Milliarden Euro, die für diese Leistungen ausgegeben werden.
Bisher haben sich weder die Ärztekammer noch der Berufs- und der Fachverband der Frauenärzte zu den Abmahnungen geäußert.
Aggressives Marketing in Arztpraxen verunsichert Patienten
Kürzlich brachte die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag ein, der die Erbringung individueller Gesundheitsleistungen deutlich erschweren werden soll, da Patienten „in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing“ zu den zusätzlichen Leistungen gedrängt würden. Die Ärzte profitierten natürlich von dem lukrativen Geschäft. Jedoch hätten die individuellen Gesundheitsleistungen häufig keinen konkreten Nutzen oder Vorteil für die Patienten, die die zusätzlichen Untersuchungen selbst bezahlen müssten. Im schlimmsten Fall würde sich sogar das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig verschlechtern. Deshalb solle nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion zukünftig eine strengere Reglementierung dieser Leistung erfolgen. (ag)
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Bild: Halina Zaremba / pixelio.de
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