PIP-Skandal: Allianz zu Schadenersatzzahlungen für Billig-Brustimplantate verurteilt
19.06.2012
Die Allianz-Versicherung muss Schadenersatz an Patientinnen mit PIP-Brustimplantaten zahlen. Ein französisches Gericht hat den Versicherungskonzern dazu verurteilt, einer Patientin für die entstandenen Beeinträchtigungen durch das Billig-Brustimplantat knapp 20.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
In dem Skandal um die minderwertigen Brustimplantate des französischen Herstellers PIP (Poly Implant Prothèse ) wurde die Allianz als Versicherer von PIP erneut zur Schadenersatzzahlung verurteilt. Der deutsche Versicherungskonzern muss gegenüber einer Frau Schadenersatz in Höhe von 19.650 Euro leisten. An sich keine besonders hohe Summe, doch bei bis zu 40.000 betroffenen Patientinnen allein in Frankreich und hunderttausenden Betroffenen weltweit könnte der aktuelle Urteilsspruch für die Allianz weitreichende Folgen haben.
Allianz fühlt sich vom Hersteller der Brustimplantate getäuscht
Die Allianz hatte sich bislang geweigert, für die Patientinnen mit Billig-Brustimplantaten von PIP Schadenersatz zu leisten. Die Versicherung fühlte sich von dem Hersteller PIP bewusst getäuscht, nicht zuletzt da minderwertiges Silikongel für die Herstellung der Implantate verwendet wurde. Doch das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon hatte Anfang Juni eine entsprechenden Klage der Allianz auf Nichtigkeit der Verträge mit PIP zurückgewiesen. Nun hat das Gericht in Lyon in seinem Urteil erklärt, dass die Allianz als Versicherung von PIP für die Gesundheitsschäden durch defekte Implantate aufkommen muss. Noch ist nicht klar, ob die Allianz gegen das aktuelle Urteil möglicherweise in Berufung gehen wird.
Hersteller der Brustimplantate verwendete minderwertiges Silikongel
Bereits im Januar hatte das Gericht im französischen Avignon die Allianz-Versicherung beziehungsweise deren französische Tochter zur Zahlung von 4.000 Euro Schadensersatz an eine Patientin verurteilt. Auch hier konnte sich die Versicherung mit ihrer Position nicht durchsetzen, obwohl unbestritten ist, dass PIP sowohl die Versicherung als auch die Mediziner und die Öffentlichkeit durch die Verarbeitung des minderwertigen industriellen Silikons in den Brustimplantaten getäuscht hat. Wie der Firmengründer von PIP mittlerweile eingeräumt hat, wurden seit 1995 rund 75 Prozent der Brustimplantate illegal mit minderwertigem Silikongel gefüllt, das eigentlich für industrielle Zwecke gedacht war. Die Folge waren vermehrte Risse und entsprechende Entzündungen. Mediziner und Gesundheitsbehörden weltweit haben daher betroffene Patientinnen dazu aufgefordert, sich die Billig-Brustimplantate wieder entfernen zu lassen. PIP kann indes für die entstandenen Schäden nicht mehr belangt werden, da das Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat. (fp)
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Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de
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